Sperrzeit

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn eine beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldete Person ohne wichtigen Grund ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt hat. Außerdem tritt eine Sperrzeit ein, wenn ohne wichtigen Grund eine vom Arbeitsamt angebotene Arbeit abgelehnt oder nicht angetreten wurde, sich der oder die Betreffende weigert, an Trainingsmaßnahmen oder Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung teilzunehmen bzw. die Teilnahme an einer der Maßnahmen abbricht.

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