Staatsquote

Unter Staatsquote versteht man das Verhältnis aller Staatsausgaben zum Sozialprodukt. Sie umfasst die Staatsausgaben in Prozent des jeweiligen BIP (Bruttoinlandsprodukt) und zeigt, in welchem Umfang der staatliche Sektor die gesamte Volkswirtschaft in Anspruch nimmt. Zu den Staatsausgaben zählen staatliche Investitionen und Ausgaben für Personal und Verwaltung (Ausgaben im engeren Sinne), aber auch Zinszahlungen und vor allem auch Zahlungen an private Haushalte (Transfers, z.B. Sozialleistungen, Kindergeld) sowie Subventionen an Unternehmen. In der Bundesrepublik Deutschland lag die Staatsquote 1960 bei etwa 30 Prozent, 2001 hatte sie unbestätigten Angaben zufolge einen Wert von 48,4 Prozent erreicht.

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