Steuerreform

Die Steuerreform der Bundesregierung wurde am 6. Juli 2000 vom Bundestag in Form des Steuersenkungsgesetzes und des Steuersenkungsergänzungsgesetzes beschlossen und sieht eine Entlastung des Steuerzahlers um rund 56 Mrd. Euro in drei Stufen vor: 1) Mit der ersten, am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Stufe wurde der Eingangssteuersatz von 22,9 auf 19,9 Prozent, der Spitzensteuersatz von 51 auf 48,5 Prozent gesenkt. 2) Im Zuge der zweiten Stufe werden die Steuersätze weiter reduziert auf 17 Prozent (Eingangssteuersatz) bzw. 47 Prozent (Spitzensatz). Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird der Steuerzahler hierdurch um sechs Mrd. Euro entlastet. Die zweite Stufe der Steuerreform war ursprünglich für den 1. Januar 2003 vorgesehen, wurde auf Grund der Mehrbelastungen von Bund und Ländern durch die Flutkatastrophe im August 2002 aber auf den 1. Januar 2004 verschoben. 3) Im Zuge der dritten und letzten Stufe der Steuerreform sind die Steuersätze zum 1. Januar 2005 ein weiteres Mal gesenkt worden: der Eingangssteuersatz auf 15 Prozent und der Höchststeuersatz auf 42 Prozent. Gleichzeitig wurde der Grundfreibetrag (steuerfreies Einkommen) auf 7.664 Euro erhöht.

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