Die Subsidiarität ist ein der katholischen Sozialphilosophie entnommenes, gesellschaftsethisches Prinzip, wonach gesellschaftliche und/oder staatliche Hilfe nur dann unterstützend oder ersatzweise gewährt wird, wenn die Kräfte des Einzelnen nicht ausreichen, seine Funktionen wahrzunehmen. Vorrang hat dabei die Hilfe zur Selbsthilfe. In der Finanzwissenschaft bezeichnet Subsidiarität die Regelung der Aufgabenverteilung zwischen Privaten und Staat. Demnach soll die Verantwortung für eine Aufgabe immer der jeweils kleinsten geeigneten Einheit übertragen werden. Dies können Individuen, private Haushalte oder öffentliche Körperschaften (Gemeinden, Verbände usw.) sein.