Subsidiaritätsprinzip

Der katholischen Sozialphilosophie entnommenes Prinzip, wonach jede gesellschaftliche und staatliche Tätigkeit ihrem Wesen nach subsidiär, d.h. unterstützend und ersatzweise eintretend sei, die höhere staatliche oder gesellschaftliche Einheit also nur dann helfend tätig werden und Funktionen der niederen Einheiten an sich ziehen darf, wenn deren Kräfte nicht ausreichen, diese Funktionen wahrzunehmen. Von fundamentaler Bedeutung wurde das Subsidiaritätsprinzip für die katholische Sozial- und Staatslehre. Nach 1945 hat das Subsidiaritätsprinzip in der Programmatik christlicher Parteien vor allem auf dem Gebiet der Sozial- und Bildungspolitik eine wichtige Rolle gespielt, sich aber nicht als allgemeingültiges rechtliches Prinzip durchgesetzt. Vereinfacht ausgedrückt könnte man Subsidiarität so beschreiben: Staatliche und/oder gesellschaftliche Stellen/Organisationen (Kirchen, Sozialverbände) sollen nur helfen, wenn anderweitig (z.B. durch Selbsthilfe oder Familie bzw. Nachbarn, Freunde usw.) keine Abhilfe möglich ist. Diese Definition des Begriffs Subsidiarität beschränkt sich auf sein Grundverständnis. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Beschreibungen und Erklärungsansätzen. s.a.: Meyers Großes Universallexikon, 1985

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