Zeitarbeit ist schon lange verbreitet, hat aber in den letzten Jahren noch stärker zugenommen. Der Grund dafür ist wohl auch, dass viele Menschen froh sind, überhaupt einen Job zu bekommen und sei es nur eine befristete Stelle über die Zeitarbeitsfirma. Dabei gilt das so genannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieses wurde vom Staat verabschiedet und soll die Rechte und Pflichten an dieser Art der Beschäftigung regeln, wobei hier Arbeitnehmer ebenso erwähnt werden, wie die Arbeitgeber. Allerdings wird dennoch immer wieder versucht, die Rechte der Arbeitnehmer wo es geht zu unterdrücken.
Rechtliche Fragen der Zeitarbeit
Arbeitgeber bei einer Beschäftigung über eine Zeitarbeitsfirma ist immer diese, nicht das Unternehmen, für das letztendlich die Arbeitsleistung erbracht wird. Wenn Sie also von einem Unternehmen sozusagen ausgeliehen werden, ist das immer noch nicht Ihr Arbeitgeber. Sie arbeiten also nicht direkt bei Ihrem Arbeitgeber, sondern extern, Sie werden verliehen. Wenn Sie bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt sind, sollten Sie vorab klären, wie es mit der Übernahme der Kosten für Verpflegung und Übernachtung sowie für An- und Abreisefahrten aussieht. Wenn Sie mehr als 90 Minuten zu Ihrem Einsatzort unterwegs sind, können Sie von der steuerfreien Entschädigungsleistung Gebrauch machen. Auch was gemacht wird, wenn eine Zwangspause eingelegt werden muss – wenn also die Zeitarbeitsfirma einmal keinen Job vergibt – sollte geklärt werden. Vorgeschrieben ist, dass die Firma das Risiko trägt, wichtig ist jedoch, dass das so auch in der Praxis angewendet wird. Es darf Ihnen nicht gekündigt werden, weil es keine Aufträge gibt. Auch eine betriebsbedingte Kündigung ist hier nicht zulässig.
Wenn die Zeitarbeitsfirma Ihnen kündigen will, dann muss sie nachweisen, dass es keinerlei Möglichkeiten mehr gibt, Sie zu beschäftigen. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie den Weg über eine Kündigungsklage bei Gericht gehen. Haben Sie Überstunden angesammelt, so sollten Sie diese auch abbummeln. Eine Zwangspause darf Ihnen die Firma nicht verordnen. Im Arbeitsvertrag sollten auch Klauseln enthalten sein, die den Ort des Einsatzes regeln. Das heißt, hier sollte eine Begrenzung auf eine bestimmte Region vorliegen.
Etwas zum Zeitarbeits-Verdienst
Das Gehalt der Leiharbeiter ist oftmals deutlich unter dem Niveau angesiedelt, welches für einen gleichwertigen fest Angestellten gezahlt wird. In der Branche gelten besondere Tarifverträge. Wichtig zu wissen ist, dass Sie mit einer entsprechenden Ausbildung auch einen gewissen Einfluss auf Ihr Gehalt haben können. Bei der Zeitarbeit wird das Entgelt nach bestimmten Tabellen gestaffelt. Hier gibt es neun Kategorien. Wer eine langjährige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium vorweisen kann, wird in die höchste Gruppe eingestuft. Entsprechend der Ausbildung geht die Einstufung dann abwärts.