Zeitarbeit – ein Zeitkonto nutzen Sie so

Zeitkonto - Stundenerfassung in der Zeitarbeit
© Christopher Meder – Fotolia.com

Inzwischen ist es üblich geworden, dass Angestellte ein Zeitarbeitskonto führen müssen. Damit ist der Flexibilität Genüge getan. Bei höherem Arbeitsaufkommen kann der Arbeitnehmer länger tätig sein und bekommt dafür einen Ausgleich in punkto Arbeitszeit, wenn es wieder weniger Aufträge und Arbeit gibt. Auch bei Zeitarbeitsfirmen ist dieses Konto inzwischen gang und gäbe.

Stundenerfassung in der Zeitarbeit

Wenn Sie als Leiharbeiter tätig sein wollen – oder müssen – absolvieren Sie eine bestimmte Zeit für einen Auftraggeber der Zeitarbeitsfirma. Sie werden entliehen und müssen dafür Ihre Arbeitskraft einbringen. Das Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt in der Regel die Erwerbstätigen unbefristet, das jeweilige Unternehmen dagegen befristet. Sie sind auf jeden Fall hier sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma und als solcher zahlt sie auch Ihren Lohn. Sie haben dafür allerdings einige Pflichten, wozu auch gehört, dass Sie gewissenhaft Ihre geleisteten Stunden aufschreiben. Entweder geschieht das per Hand und mit Hilfe eines Stundenzettels oder die Stunden werden auf elektronischem Wege aufgezeichnet. Auf einem Zeitkonto werden nun alle Stunden erfasst und können auch angespart werden. Somit wird klar, ob Sie Überstunden geleistet haben oder eher im Minus sind. Die Überstunden können abgebummelt werden, es wird Ihnen also ein Freizeitausgleich gewährt.

Arbeit mit dem Zeitkonto

Sie müssen Ihre Freizeit nicht über Überstunden herausarbeiten, sondern bekommen natürlich einen Urlaub gewährt. Die Überstunden bieten aber die Möglichkeit der zusätzlichen Freizeit. Für den Umgang mit dem Zeitkonto gibt es einen Tarifvertrag sowie Regelungen des DGB. In der Regel sind es 35 Stunden, die Sie pro Woche arbeiten müssen. Wenn Sie Überstunden leisten, gehen diese auf Ihr Zeitkonto ein. Bis zu 150 Stunden können Sie hier meist ansammeln. Es gibt allerdings auch Regelungen, die besagen, dass pro Monat nur ein Teil der Überstunden in das Arbeitszeitkonto übernommen werden dürfen. Wenn Sie Stunden darüber hinaus leisten, bekommen Sie diese bezahlt. Wenn die Zeitarbeitsfirma keine Aufträge für Sie hat, darf sie allerdings die Überstunden nicht zum Abbummeln anordnen. Sie müssen nicht zwangsweise in die Freizeit gehen, nur weil es momentan keine Arbeit für Sie gibt. Es ist immer Ihre Zustimmung erforderlich. Wenn Sie selbst entschieden haben, dass jetzt ein guter Zeitpunkt wäre, um die Überstunden zu nehmen, dann sollten Sie das rechtzeitig bei der Leiharbeitsfirma ansprechen. Immerhin braucht diese auch eine gewisse Planungssicherheit. Oft wird es so gehandhabt, dass die Zeiten, in denen Sie nicht beschäftigt werden, einfach von Ihrem Stundenkonto abgezogen werden. Das ist aber nicht rechtens. Achten Sie also darauf, wie das Ihrer Zeitarbeitsfirma gehandhabt wird.