Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bzw. deren jeweiligen Vertretern (Tarifvertragsparteien oder Tarifpartner; in aller Regel Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften), die die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragspartner festlegt. Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen, die unterschiedliche Inhalte regeln. Der Manteltarifvertrag beispielsweise legt die Rahmenbedingungen des Verhältnisses der Parteien fest. Dazu zählt neben Vereinbarungen über Aufnahme, Inhalt und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auch die Regelung von betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Ein Vergütungs-Tarifvertrag beinhaltet hingegen konkrete Vereinbarungen über die Bezahlung bzw. Entlohnung. Tarifverträge sind unabdingbar, d.h. sie sind für beide Tarifvertragsparteien verbindlich und dürfen nicht zum Nachteil der Beschäftigten verändert werden.