Tarifvertrag Regelungsbereich
I. Altersvorsorge
iGZ/DGB Keine Öffnungsklausel vorhanden
BZA/DGB Entgeltumwandlungsklausel:
Bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze
AMP/CGZP Öffnungsklausel für zusätzliche Tarifverträge vorhanden; Möglichkeit der Entgeltumwandlung festgeschrieben
II. Anrechnung von Beschäftigungszeiten iGZ/DGB
Stichtag Entgeltrahmentarifvertrag: 01.01.2003
Stichtag Manteltarifvertrag: 01.01.2002 BZA/DGB
Stichtag Manteltarifvertrag: 01.01.2002
Kein Stichtag im Entgelttarifvertrag AMP/CGZP
Besitzstandswahrung für alte MVZ-/INZ-Mitarbeiter
III. Arbeitszeiten iGZ/DGB
Variable Monatsarbeitszeit bei 20/21/22/23 Arbeitstagen
Alternativ: durchschnittliche Monatsarbeitszeit 151,67 Stunden BZA/DGB wie bei iGZ/DGB AMP/CGZP
wahlweise: Jahres-, durchschnittliche Monats-, oder Wochenarbeitszeit;
alternativ: Monatsarbeitszeit bei 20/21/22/23 Arbeitstagen
IV. Arbeitszeitkonten iGZ/DGB
müssen eingerichtet werden;
Höchstgrenze Guthabenstunden: 150 Stunden;
Höchstgrenze Minusstunden: 21 Stunden