Tarifvertragsbedingungen Tarifvergleich iGZ, BZA und AMP

Tarifvertrag Regelungsbereich

 

I. Altersvorsorge

 

iGZ/DGB Keine Öffnungsklausel vorhanden

BZA/DGB Entgeltumwandlungsklausel:

Bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze

AMP/CGZP Öffnungsklausel für zusätzliche Tarifverträge vorhanden; Möglichkeit der Entgeltumwandlung festgeschrieben

II. Anrechnung von Beschäftigungszeiten iGZ/DGB

Stichtag Entgeltrahmentarifvertrag: 01.01.2003

Stichtag Manteltarifvertrag: 01.01.2002 BZA/DGB

Stichtag Manteltarifvertrag: 01.01.2002

Kein Stichtag im Entgelttarifvertrag AMP/CGZP

Besitzstandswahrung für alte MVZ-/INZ-Mitarbeiter

III. Arbeitszeiten iGZ/DGB

Variable Monatsarbeitszeit bei 20/21/22/23 Arbeitstagen

Alternativ: durchschnittliche Monatsarbeitszeit 151,67 Stunden BZA/DGB wie bei iGZ/DGB AMP/CGZP

wahlweise: Jahres-, durchschnittliche Monats-, oder Wochenarbeitszeit;

alternativ: Monatsarbeitszeit bei 20/21/22/23 Arbeitstagen

IV. Arbeitszeitkonten iGZ/DGB

müssen eingerichtet werden;

Höchstgrenze Guthabenstunden: 150 Stunden;

Höchstgrenze Minusstunden: 21 Stunden

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