Neuer Tarifvertrag B.O.L.E.R.O. Zeitarbeit seit 1. Januar 2008 in Kraft

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) hat sich mit der Bundesvereinigung der Deutschen Dienstleistungsunternehmen (BVD) auf ein neues Tarifvertragswerk für Unternehmen verständigt, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben.

Der Tarifvertrag B.O.L.E.R.O. Zeitarbeit ist eine Weiterentwicklung des bereits im Jahre 2000 zustande gekommenen Tarifvertrages B.O.L.E.R.O. für allgemeine Dienstleistungen, den DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V.

Tarifvertragsbedingungen Tarifvergleich iGZ, BZA und AMP

Tarifvertrag Regelungsbereich

 

I. Altersvorsorge

 

iGZ/DGB Keine Öffnungsklausel vorhanden

BZA/DGB Entgeltumwandlungsklausel:

Bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze

AMP/CGZP Öffnungsklausel für zusätzliche Tarifverträge vorhanden; Möglichkeit der Entgeltumwandlung festgeschrieben

II. Anrechnung von Beschäftigungszeiten iGZ/DGB

Stichtag Entgeltrahmentarifvertrag: 01.01.2003