Unternehmensbesteuerung

Wie die Bürger in unserem Land müssen auch die Unternehmen eine ganze Reihe verschiedener Steuern zahlen. Personengesellschaften und Einzelkaufleute zahlen einmal die Einkommensteuer (ESt). Wird das Unternehmen als Kapitalgesellschaft geführt (AG, GmbH, KGaA/Kommanditgesellschaft auf Aktien) tritt an die Stelle der Einkommensteuer die Körperschaftsteuer (KSt). Sie belastet die einbehaltenen wie auch die ausgeschütteten Gewinne seit dem Jahr 2001 mit einem Steuersatz von einheitlich 25 Prozent. Neben der ESt oder KSt müssen in Deutschland ansässige Unternehmen aus ihrem Gewinn zusätzlich noch die kommunale Gewerbesteuer zahlen. Nach Abschaffung der betrieblichen Vermögen- und der Gewerbekapitalsteuer Ende der neunziger Jahre beläuft sich die Gesamtbelastung des steuerpflichtigen Gewinns einer Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 auf 38,6 Prozent (einschließlich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent), die einer Personengesellschaft auf sogar auf 50,6 Prozent. Nach der Steuerreform zum 1. Januar 2001 hat sich die Wettbewerbsposition der deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich zumindest optisch spürbar verbessert. Das gilt vor allem für die Steuertarife bei den Kapitalgesellschaften. Da jedoch im Gegenzug die Abschreibungsmodalitäten deutlich verschlechtert und die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Gewinne erweitert wurden, fällt die tatsächliche (effektive) Entlastung oft geringer aus. Hinzu kommt, dass sich im Zuge der Globalisierung ein verschärfter Steuersenkungswettbewerb zwischen den einzelnen Nationen entwickelt hat. Andere Länder, die noch dazu ohnehin niedrigere Steuersätze hatten als die Bundesrepublik, haben ihre Unternehmen zusätzlich entlastet, so dass die deutschen Unternehmen immer noch nachhinken.

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