Wesentliche Inhalte des Job-AQTIV-Gesetzes

15. Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber

Die derzeit bestehenden unterschiedlichen Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Zielgruppen in den Arbeitsmarkt (Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose, Strukturanpassungsmaßnahmen Ost für Wirtschaftsunternehmen, Lohnkostenzuschüsse für Jugendliche im Sinne des Jugendsofortprogramms) werden vereinheitlicht und in das bestehende Förderinstrument der Eingliederungszuschüsse integriert.

Die Vereinheitlichung der o.g. Instrumente wird u.a. durch Verzicht auf eine weitere Verlängerung des Bundesprogramms Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose über das Jahr 2003 hinaus und Streichung der Strukturanpassungsmaßnahmen Ost für Wirtschaftsunternehmen aus dem SGB III erreicht.

Beim Eingliederungszuschuss für Ältere sowie beim Eingliederungszuschuss für besonders betroffene ältere schwerbehinderte Menschen wird die bisherige Altersgrenze von 55 auf 50 Jahre herabgesetzt und als bis zum Jahr 2006 befristete Regelung i

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