Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die im Rahmen der Steueramnestie der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2004 Zinseinkünfte aus nachträglich legalisiertem Kapital pauschal mit 25 bzw. 35 Prozent besteuert. Die Steuer für Zinserträge aus Kapitalvermögen ist damit abgegolten (Abgeltungsteuer). Bis Ende 2004 lag der Satz der Abgeltungsteuer bei 25 Prozent, seit dem 1. Januar 2005 beträgt er 35 Prozent. Die Abgeltungsteuer-Regelung im Rahmen der Steueramnestie ist befristet bis zum 31. März 2005. Danach ist davon auszugehen, dass der Fiskus hart gegen Steuersünder vorgehen wird, so die Einschätzung von Experten.

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