Arbeitslosengeld II

Am 1. Januar 2005 trat das so genannte Hartz-IV-Gesetz in Kraft. Basierend auf einem Vorschlag der Hartz-Kommission wird die Arbeitslosenunterstützung neu strukturiert und Leistungen an Arbeitslose insgesamt vereinfacht. Demnach wird das bisherige Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld I heißen und unverändert bleiben. Die Arbeitslosenhilfe hingegen ist künftig das Arbeitslosengeld II (ALG II). Sie fasst Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammen und wird allen erwerbsfähigen Arbeitslosen gewährt, von denen bislang rund 900.000 in die Sozialhilfe gerutscht waren. Das Arbeitslosengeld II entspricht in seiner Höhe dem aktuellen Sozialhilfesatz und wird nur bei Bedürftigkeit gewährt. Die Voraussetzungen für eine Gewährung des ALG II im Rahmen von Hartz IV werden mit Hilfe eines 16-seitigen Fragebogens geprüft.

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