Arbeitskampf

Der Arbeitskampf ist die kollektive Störung des Arbeitslebens durch mindestens einen der Tarifpartner. Ziel eines Arbeitskampfes ist es, Löhne und sonstige Arbeitsbedingungen stärker zu verändern, als es ohne Kampfmaßnahmen möglich wäre. Arbeitskämpfe haben in der Bundesrepublik bislang stets mit gewerkschaftlichen Streiks begonnen. Das Instrument der Arbeitgeberseite im Arbeitskampf ist die Aussperrung. Streiks werden von den Gewerkschaften organisiert. Nicht von Gewerkschaften durchgeführte oder unterstützte (wilde) Streiks sind rechtswidrig. Die meisten Gewerkschaften haben in ihrer Satzung festgelegt, dass dem Streik eine Urabstimmung der Mitglieder vorausgehen muss. Die Aussperrung durch die Arbeitgeberseite dient der Herstellung des Machtgleichgewichts. Zweck der Abwehraussperrung ist u.a., Streikende auszuschließen, um bei langandauernden Streiks schneller ein Verhandlungsergebnis zu erzielen. Beide Tarifpartner haben für den Arbeitskampf eine finanzielle Unterstützung ihrer Mitglieder organisiert. Während der Geltungsdauer des Tarifvertrags ist der Arbeitskampf unzulässig. Die Friedenspflicht endet vier Wochen nach Ablauf des Tarifvertrags. Der Arbeitskampf darf immer nur letztes Mittel der Tarifauseinandersetzungen sein (Ultima-Ratio-Prinzip). Vor allem um volkswirtschaftliche Verluste durch Arbeitskämpfe zu vermeiden, müssen die Tarifpartner vorher alle friedlichen Mittel für eine Einigung ausschöpfen. In Deutschland wird relativ wenig gestreikt. Ein internationaler Arbeitskampfvergleich zeigt, dass zwischen 1992 und 2001 nur in der Schweiz, Österreich und Japan weniger Arbeitstage je 1.000 Beschäftigten ausfielen als hierzulande.

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