Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote drückt das Verhältnis von Arbeitslosen zur Gesamtzahl aller abhängig Beschäftigten aus. Als abhängig beschäftigt gelten in Deutschland alle Nicht-Selbstständigen, d.h. alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Beamte, geringfügig Beschäftigte sowie alle Arbeitslosen. Deren Definition freilich wird in vielen Ländern unterschiedlich gehandhabt, wodurch sich die Arbeitslosenquoten verschiedener Länder nicht ohne weiteres vergleichen lassen. In Deutschland gilt als arbeitslos, wer vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht und sich dort arbeitslos gemeldet hat (§ 16 SGBIII).

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