Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld (früher: Arbeitslosenunterstützung) war bis Ende 2004 eine so genannte Entgelt- bzw. Lohnersatzleistung und über die Arbeitslosenversicherung abgedeckt. Sie war die wichtigste Geldleistung aus dem Bereich des im Sozialgesetzbuch III geregelten Arbeitsförderungsrechts und wurde über die Bundesanstalt für Arbeit bzw. die lokalen Arbeitsämter abgewickelt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten Arbeitnehmer vom Tag der Antragstellung an, nachdem sie sich bei ihrem zuständigen Arbeitsamt persönlich arbeitslos gemeldet hatten. Voraussetzung war, dass sie innerhalb einer Rahmenfrist von drei Jahren mindestens zwölf Monate lang gearbeitet und währenddessen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben (Anwartschafts- oder Wartezeit). Arbeitslosengeld wurde in der Regel für maximal ein Jahr in Höhe von 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens gezahlt. Seit der Zusammenlegung der Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II am 1. Januar 2005 heißt das frühere Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld I.

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