Arbeitsmarkt

Markt für den Produktionsfaktor Arbeit. Die Arbeitsmarktlage ist allgemein gekennzeichnet durch das Verhältnis von Arbeitsuchenden und nicht besetzten Arbeitsplätzen. Der deutsche Arbeitsmarkt wird bestimmt durch die Normen des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit, freie Arbeits- und Berufswahl, Freizügigkeit), die Arbeits- und Sozialgesetzgebung und durch die Arbeitgeberverbände (Aushandeln der Tariflöhne und -gehälter durch die Tarifpartner; dazu gehören außerdem die Körperschaften öffentlichen Rechts, die Länder und der Bund). Aber auch durch normsetzende öffentlich-rechtliche bzw. unabhängige Institutionen wie Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Berufsverbände wird die Struktur des Arbeitsmarktes geprägt. Die Allokation der Arbeit (Mobilität) hängt im Wesentlichen ab vom Lohn (Einkommen), sozialen Faktoren und den rechtlich-institutionellen Rahmenbedingungen.

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