Arbeitsmarktpolitik

Die Arbeitsmarktpolitik ist im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) geregelt. Ihr Ziel ist es, Vollbeschäftigung zu erhalten bzw. wiederherzustellen und so die zahlreichen negativen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit zu vermeiden, z.B. Verlust von Einkommen und Selbstwertgefühl bei Arbeitnehmern oder auch hohe Kosten für die öffentlichen Haushalte durch Gewährung von Arbeitslosenunterstützung. Neben diesem quantitativen Ziel der Vollbeschäftigung hat die Arbeitsmarktpolitik folgende inhaltliche bzw. qualitative Zielsetzungen: * ein ausreichendes Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen schaffen; * Inhalte der Arbeit sollen der jeweiligen Qualifizierung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen entsprechen; * optimale Arbeitsbedingungen; (Sicherheit am Arbeitsplatz herstellen, keine Gesundheitsgefährdung usw.). Zu den Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik zählen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Strukturanpassungsmaßnahmen, Förderung der Berufsausbildung und Weiterbildung sowie Leistungen zur beruflichen Rehabilitation, die von der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit bezahlt werden. Ergänzend finanziert wird die Arbeitsförderung von Ländern, Kommunen und Europäischem Sozialfonds. Den Löwenanteil, nämlich gut zwei Drittel aller direkten Ausgaben für die Arbeitsmarktpolitik, machen Zahlungen für Arbeitslosengeld und –hilfe sowie arbeitsmarktpolitisch motivierte Frühverrentungen aus.

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