Arbeitszeit

die der Leistungserstellung im Arbeits- und Berufsleben vorbehaltene Zeit. Sie kann, z. B. durch organisatorische Regelungen, mehr oder weniger selbst bestimmt sein. Die Bestrebungen zur Beschränkung der Arbeitszeit stehen am Anfang des modernen Arbeitsrechts. Grundsatz in beinahe allen Ländern ist der 8-Stunden-Tag. In Deutschland ist gesetzliche Grundlage für die Arbeitszeit das Arbeitszeitrechtsgesetz (ArbZRG) vom 6. 6. 1994. Es setzt den 8-Stunden-Tag fest, lässt aber eine Verlängerung auf 10 Stunden zu, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das ArbZRG regelt die täglichen Ruhepausen (mindestens 30 Minuten), den Arbeitsrahmen von Nacht- und Schichtarbeit, den Bereitschaftsdienst, die Ausnahmen vom Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen (z. B. für Not- und Rettungsdienste, Krankenhauspersonal, Landwirte, Seeleute). Anders als die Arbeitszeitordnung vom 30. 4. 1938 sieht das ArbZRG einen besonderen Schutz für Frauen nicht mehr vor. Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: grundsätzliche Beschränkung der täglichen Arbeitszeit auf 8 Stunden ohne andere Verteilung innerhalb einer Woche; Wochenarbeitszeit 40 Stunden. Auch in Deutschland ist auf Grund von Tarifverträgen in allen Wirtschaftszweigen die Arbeitszeit auf die 40-Stunden-Woche gesenkt worden, in den meisten Wirtschaftszweigen sogar unter die 39-Stunden-Woche. Die Gewerkschaften strebten seit Ende der 1970er Jahre die schrittweise Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich an. Nach Arbeitskämpfen wurde erstmalig 1984 für die Metall- und Druckindustrie die 38,5-Stunden-Woche, 1990 auch in anderen Bereichen die 37-Stunden-Woche erreicht. Ende 1996 war in einigen Tarifbereichen bereits die 35-Stunden-Woche in Kraft (Eisen- und Stahlindustrie, Metallindustrie, Druckindustrie; für die Holz und Kunststoff verarbeitende sowie die Papier verarbeitende Industrie war sie tariflich vereinbart). Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit lag in den alten Bundesländern Ende 1996 bei 37,4 Stunden. In den neuen Ländern betrug die tarifliche Arbeitszeit in den meisten Tarifbereichen noch 39 bzw. 40 Stunden. Vielfach besteht heute die gleitende Arbeitszeit, bei der der Arbeitnehmer Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit in bestimmten Grenzen selbst festlegen kann.

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