Noch bis in die achtziger Jahre hinein war das sogenannte Normalarbeitsverhältnis – also eine abhängige Beschäftigung in Vollzeit, unbefristet und nicht als Zeitarbeitsverhältnis – die allgemein als üblich und wünschenswert bezeichnete Erwerbsform. Seit sich davon abweichende Formen zunehmend etabliert haben, werden Forderungen laut, diese atypische Beschäftigungsformen zu begrenzen, zumindest aber in die bestehenden sozialen Sicherungssysteme zu integrieren. Als atypische Beschäftigungsverhältnisse werden gewöhnlich Teilzeit, befristete Beschäftigung, Selbstständigkeit und Zeitarbeit bezeichnet. Zumindest bei Selbstständigen ist diese Einordnung und implizite Charakterisierung als problematische Erwerbsform jedoch fragwürdig. Auch Teilzeitarbeit stellt – insbesondere für viele Frauen – häufig die bevorzugte Erwerbsform dar. 1998 gab es in Westdeutschland mehr als 11 Millionen atypische Beschäftigte (Zeitarbeiter nicht mitgerechnet). In den neuen Bundesländern waren es 2,4 Millionen. Der Anteil der atypischen Beschäftigung an allen Erwerbstätigen beträgt damit knapp 38 % (West) bzw. 39 % (Ost). Seit 1985 sind in Westdeutschland über 2 Millionen solcher Beschäftigungsverhältnisse hinzugekommen. Die einzelnen Komponenten entwickelten sich jedoch unterschiedlich. So veränderte sich die Zahl der Selbstständigen und der im Nebenerwerb geringfügig Beschäftigten kaum, während Teilzeitarbeit (inklusive der hauptberuflich geringfügig Beschäftigten) und befristete Beschäftigung deutliche Zuwächse verzeichneten. 1998 gab es in Westdeutschland rund 3 Millionen Selbstständige (in Voll- und Teilzeit), 4,6 Mio. Teilzeitbeschäftigte (inkl. der befristet Teilzeitbeschäftigten) und 2,8 Mio. befristet Vollzeitbeschäftigte. Geringere Bedeutung hatten die geringfügig Beschäftigten im Nebenerwerb, die keine hauptberufliche Tätigkeit ausüben. Trotz der zunehmenden Bedeutung atypischer Beschäftigung wurden die Normalarbeitsverhältnisse nicht verdrängt. Ihre Zahl blieb zwischen 1985 und 1998 in etwa stabil. Analysen zeigen, dass pro Jahr mehr Personen von atypischen Beschäftigungsverhältnissen in Normalarbeitsverhältnisse wechseln als umgekehrt. Die atypischen Erwerbsformen sorgen also für zusätzliche Beschäftigung und wirken darüber hinaus als Sprungbrett in normaleArbeitsverhältnisse.