Zeitarbeitsfirmen sind auch unter Personaldienstleistungsunternehmen bekannt. Hierbei wird vorhandenes Personal an verschiedene Firmen und Unternehmen verliehen. Somit weiß der Arbeitnehmer im Vorfeld nicht, wo er anschließend beschäftigt wird. Sobald in der Wirtschaft so genannte Auftragsspitzen erreicht werden, hilft die Zeitarbeit bei der Überbrückung. Immer häufiger gehen die Unternehmen dazu über, dass sie sich zeitweise Personal ausleihen und nicht selbst ihr Personal fest anstellen. So ist das Unternehmen in der Lage, schnell auf Mehrarbeit zu reagieren und außerdem können sich die Unternehmen schneller wieder vom ausgeliehenen Personal trennen.
Wie funktioniert eine Zeitarbeitsfirma überhaupt?
Wer sich als Arbeitnehmer für eine Zeitarbeitsfirma entscheidet, geht in der Regel einem zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnis nach, wodurch auch der entsprechende Arbeitsvertrag grundsätzlich zeitlich begrenzt ist. Vor einem neuen Einsatz muss der Arbeitnehmer einen erneuten Einsatzauftrag unterschreiben.
In diesem Einsatzauftrag werden unter anderem der Stundensatz und auch die Wochenarbeitsstunden vereinbart, wobei es durchaus vorkommen kann, dass die Angaben des Einsatzauftrages vom eigentlichen Arbeitsvertrag mit der entsprechenden Zeitarbeitsfirma abweichen.
Nicht selten bekommt der Arbeitnehmer Zuschläge von der Zeitarbeitsfirma gewährt. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer zwar grundsätzlich einen niedrigeren Stundenlohn erhält, aber dafür dem Einsatz entsprechend, unterschiedliche Zuschläge. Hierzu zählen unter anderem die Schicht- oder Facharbeiterzuschläge. Diese Zuschläge können allerdings von Unternehmen zu Unternehmen teils stark variieren, was die Zeitarbeitsfirmen mit unterschiedlichen Stundensätzen begründen, welche vom ausleihenden Unternehmen gezahlt werden.
Leider fällt in Zusammenhang mit Zeitarbeitsfirmen immer häufiger der Begriff des Lohndumpings, was darauf zurückzuführen ist, dass es bundesweit immer mehr Zeitarbeitsunternehmen auf dem Markt gibt und sich ein regelrechter Wettbewerb entwickelt hat.
Wie bewirbt sich der Arbeitnehmer richtig bei einem Personaldienstleister?
Grundsätzlich sollten die Bewerbungsunterlagen sich von den bisherigen Bewerbungen nicht unterscheiden. Wie üblich wird eine Bewerbung mit einem entsprechenden Lebenslauf und einem Lichtbild verfasst, wobei die Erfahrungen des Arbeitnehmers hervorgehoben werden sollten, welche er in dem Beruf gesammelt hat, für welchen er sich nun bewirbt.
Wer mit einer Bewerbung positiv beeindrucken möchte, sollte auf jeden Fall in seiner Bewerbung erwähnen, dass er grundsätzlich bereit ist Überstunden und Sonntagsarbeit zu leisten. Auch ist es prinzipiell empfehlenswert, dass die Gesundheit und Reisebereitschaft erwähnt wird, ebenso wie die Bereitschaft zur Schichtarbeit ohne Zulagen. Diese Ausführungen können in jedem Fall beruhigt getroffen werden, denn im zukünftigen Arbeitsvertrag werden sie auch zu finden sein.
Prinzipiell sollte jeder Arbeitnehmer bereits im Vorfeld bedenken, dass er im Fall einer Erkrankung auch nur den vereinbarten Grundlohn gezahlt bekommt und unter Umständen Arbeitslosengeld II zu beantragen wäre.
Verfügt der Arbeitnehmer über kein eigenes Fahrzeug, so muss er eventuell mit langen Arbeitswegen von ein bis zwei Stunden rechnen, da Gewerbegebiete in der Regel schlechter erreichbar sind und der Öffentliche Personennahverkehr außerdem bei Schichtarbeit zu beachten ist.
Jeder Arbeitnehmer sollte sich vor Augen halten, dass eine Zeitarbeit nur übergangsweise ausgeführt wird, um wieder in ein festes Arbeitsverhältnis zu gelangen.