Tarifvertrag von AMP – das sollten Sie beachten

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AMP ist die Bezeichnung für den Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, wobei dieser mittlerweile als BAP, also Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, bezeichnet wird. Dieser Verband besteht aus mehreren Arbeitgebern, welche der Personaldienstleistungsbranche zugehörig sind und der AMP verfügt als Verband über ein eigenes so genanntes Tarifvertragswerk.

Das Tarifvertragswerk der AMP

Der Tarifvertrag des AMP ist grundsätzlich für jeden Arbeitgeber und auch für jeden Arbeitnehmer leicht zu handhaben, zumal er sich vorwiegend auf die Zeitarbeit bezieht. Der AMP hat bundesweit als einziger Zeitarbeitsverband einen eigenen Manteltarifvertrag speziell für Auszubildende aus der Personaldienstleistungsbranche abgeschlossen. Hier werden unter anderem die verschiedenen Rechte und Pflichten eines Auszubildenden geregelt, wobei die Regelungen bezüglich der Vergütungen in den Entgelttarifverträgen als einzigartig zu bezeichnen sind.

Die einzelnen Entgelttarife werden nicht nur in neun verschiedene Entgeltgruppen unterteilt, sondern sind unter anderem auch in Ost und West gegliedert. So wurden zum 01.Januar 2011 die Löhne der Entgeltgruppe 1 angehoben und zwar in der Gruppe West auf 7,89 Euro und in der Gruppe Ost auf 7,01 Euro. Eine übersichtliche Darstellung aller Entgeltgruppen findet der Interessierte auf dem Internetportal des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister.

Weiterhin ist es wichtig zu wissen, dass ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auf bis zu drei Jahre befristet werden kann, wobei eine entsprechende Verlängerung des Arbeitsvertrages während dieser Zeit vier Mal möglich ist. Hierbei muss kein spezieller Grund vorliegen. Die derzeit aktuellen Entgelttarifverträge und Manteltarifverträge sind gültig bis Ende Juni 2012 beziehungsweise bis Ende Dezember 2014.

Der Arbeitnehmer kann mit dem so genannten Arbeitszeitkonto des AMP Tarifvertrages die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten und die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ausgleichen. Wer als Arbeitnehmer über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, kann somit mit einem regelmäßigen Einkommen rechnen und außerdem in so genannten überlassungsfreien Zeiten sowohl 250 Plusstunden als auch 100 Minusstunden ansammeln. Mit dieser Möglichkeit kann der Arbeitnehmer beispielsweise bei Auftragsmangel die einsatzfreien Zeiten problemlos überbrücken. Unter anderem wird durch diese Maßnahme der Arbeitsplatz sicherer und für Unternehmen besteht der entscheidende Vorteil darin, dass sie flexibel auf Auftragsschwankungen reagieren können.

Der AMP Tarifvertrag regelt allerdings noch weitere wichtige Punkte, beispielsweise zu den zusätzlichen finanziellen Leistungen. Hierzu zählen unter anderem eventuelle Jubiläumzahlungen oder auch Lohnfortzahlungen an Angehörige im Todesfall eines Arbeitnehmers oder auch vermögenswirksame Leistungen. Vermögenswirksame Leistungen sind Leistungen, welche zur betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt werden können.