Defiziten im Arbeitsschutz vorbeugen

Richtlinie VDI 4065: Technik und Organisation der betrieblichen Sicherheit: Gefährdungsbeurteilung: Handlungsanleitung zur systematischen Vorgehensweise

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um festzustellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen auf seinen Betrieb bezogen erforderlich sind.

Er muss Schutzziele definieren und damit in eigener Verantwortung Vorsorgearbeit leisten. Dies wird durch das Wegfallen zahlreicher Unfallverhütungsvorschriften erschwert.

Bei kleinen und mittleren Unternehmen kann es daher wegen ihrer meist eingeengten personellen und finanziellen Möglichkeiten zu Defiziten im Arbeitsschutz kommen.
Hier bietet die neue Richtlinie VDI 4065 Technik und Organisation der betrieblichen Sicherheit; Gefährdungsbeurteilung; Handlungsanleitung zur systematischen Vorgehensweise der VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik konkrete Hilfe, die es dem Anwender erleichtert, sich intensiver als bisher mit der Thematik zu befassen.
Sie stellt anhand einer systematischen, in der Praxis bewährten Vorgehensweise anschaulich dar, wie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen können. Diese betrifft wichtige Geschäftsprozesse und bringt dem Arbeitgeber auch wirtschaftliche Vorteile: Sie hilft, die Belastungen der Beschäftigten sowie die Unfallzahlen zu reduzieren und damit krankheitsbedingte Ausfallzeiten zu vermindern. Zudem erhöht sie die Rechtssicherheit.

Die nach der Richtlinie erstellte Analyse bildet die Grundlage unternehmerischen Handelns im Arbeitsschutz, indem sie die Technik, die Organisation und die Personen einbezieht.

Ab September 2006 ist die Richtlinie, die den Entwurf von November 2005 ablöst, in deutsch-englischer Fassung für 36,70 € beim Beuth Verlag in Berlin, Tel. +49 (0) 30 2601-2260, erhältlich.

Onlinebestellungen und weitere Informationen unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de .

Schreibe einen Kommentar