Freiheit

nach der allgemeinsten, ursprünglichen Bestimmung die Abwesenheit von Zwang und die Unabhängigkeit von Notwendigkeit oder Zufall. Diese Definition entspricht auch der Wortgeschichte und der zunächst sozialen Bedeutung des Begriffß Das von einer indogermanischen Wurzel ausgehende fri hängt mit Freund zusammen und meint die Stammesverwandten, deren Gegensatz die Unfreien (Sklaven, Kriegsgefangene) sind. Denselben Ursprung haben das griechische und das lateinische Wort für frei: eleutheros und liberale. Freiheit erlangte später eine positive Bedeutung als Einordnung in das gemeinsame Gesetz (Autonomie, Autarkie ). Unabhängig von sozialen und geschichtlichen Zuordnungen bedeutet Freiheit im negativen und allgemeinen Sinn: so zu handeln, wie man will, worunter auch Willkür zu begreifen ist; positiv gewendet bedeutet der Begriff: Selbstbestimmung des Menschen, indem er sich unabhängig von äußeren und inneren Zwängen macht und selbst auch Ursprung seines Wollens ist. Dazu gehört ebenfalls die Überwindung der Willkür, die dauerhafte Willensfreiheit ermöglicht. Freiheit ist daher immer einerseits politisch bestimmt (vor allem in ihrem negativen Aspekt), andererseits gekennzeichnet durch die Herrschaft des Intellekts, weil nur die geistige Bestimmung als frei vorgestellt wird. – Einen besonderen Ausdruck hat der Begriff der Freiheit in der Philosophie des deutschen Idealismus gefunden, der von Kants Bestimmung des Willens durch seine eigene allgemeine Form (kategorischer Imperativ) bis zu Hegels Auffassung der Geschichte als Fortschritt im Bewusstsein der Freiheit reicht. Die politische Freiheit hat ebenfalls verschiedene Bedeutung: als Freiheit des Einzelnen im Staat bis zur völligen Entmachtung des Staates (Nachtwächterstaat des Liberalismus, Anarchismus), als in den Grundrechten festgelegte bürgerliche Freiheit (Glaubens-, Presse-, Versammlungs-, Vereins-, Eigentumsfreiheit) oder aber als Freiheit des Staates bzw. Volkes selbst (Bündnisfreiheit, Souveränität u. Ä.). – In Übertragung politischer Begriffe auf wirtschaftliche Verhältnisse fordert der Sozialismus Freiheit der Arbeiterklasse, d. h. die Beseitigung der Ausbeutung der Arbeitenden durch das Kapital. – Im Recht ist die Freiheit des Einzelnen (Freiheitsdelikte, Freiheitsrechte), der dem Staat nachgeordneten Verbände (Selbstverwaltung und der Staaten (Souveränität , Freiheit der Meere) besonders geschützt.

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