Die Zahl der Zeitarbeitsfirmen steigt kontinuierlich an. Zeitarbeitsfirmen verleihen Arbeiter an Betriebe, die gerade einen höheren Bedarf an Arbeitskräften haben. Um nicht gleich langfristige Arbeitsverträge eingehen zu müssen, wird deshalb oftmals auf sogenannte Leiharbeiter zurückgegriffen. Diese Vorgehensweise bringt für die Unternehmen auch finanzielle Vorteile, da die Leiharbeiter in der Regel einen niedrigeren Lohn erhalten als fest angestellte Beschäftigte.
Was ist ein Leiharbeiter?
Ein Leiharbeiter ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Dieses Unternehmen bezahlt ihn auch. Des Weiteren ist der Leiharbeiter über die Zeitarbeitsfirma sozialversichert. Er wird im Bedarfsfall an ein anderes Unternehmen verliehen. In diesem Unternehmen wird er arbeitsrechtlich den regulären Angestellten gleichgestellt. Das heißt, er muss alle Arbeiten gewissenhaft durchführen, die ihm aufgetragen werden. Das ist für viele Angestellte einer Zeitarbeitsfirma eine etwas ungewöhnliche Situation. Sie müssen für jemanden arbeiten, der sie nicht unmittelbar entlohnt. Für das Unternehmen, das sie entlohnt, arbeiten sie eigentlich gar nicht. Den meisten Leiharbeitern geht es aber nur darum, Geld zu verdienen. Deshalb spielt es auch keine große Rolle, von wem sie den Lohn erhalten. Schließlich profitieren sowohl die Unternehmen als auch die Leiharbeiter davon. Ohne die Zeitarbeitsfirmen würde es noch mehr arbeitslose Menschen geben und in vielen Betrieben könnten nicht mehr alle Aufgaben erledigt werden.
Betriebswirtschaftliche Besonderheiten bei Leiharbeitern
Obwohl die Leiharbeiter in einem Betrieb die gleiche Arbeit machen, wie die fest angestellten Arbeitnehmer, erhalten sie keinen Lohn vom jeweiligen Unternehmen. Der Betrieb, bei dem die Leiharbeiter gerade arbeiten, erhält von der Zeitarbeitsfirma eine Rechnung. In dieser Rechnung sind die Löhne der Leiharbeiter aufgeführt und zusätzliche Kosten für die Verwaltung und natürlich auch ein Gewinn. Die Zeitarbeitsfirma ist ja bekanntlich keine soziale Einrichtung, sondern ein gewinnorientiertes Unternehmen. Zudem muss es auch einige finanzielle Reserven anlegen, falls in schwierigen Situationen nicht alle Leiharbeiter ausgeliehen werden können. Die Rechnungen der Zeitarbeitsfirmen können die Unternehmen, in denen die Leiharbeiter tätig sind, aber keinesfalls als Lohnkosten deklarieren. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht handelt es sich um eine Fremdleistung. Eine Fremdleistung ist vergleichbar mit einem Einkauf. Diese Besonderheit muss natürlich auch in der Buchführung und bei den Steuern des jeweiligen Unternehmens berücksichtigt werden. Das jeweilige Unternehmen ist zwar weisungsbefugt und kann im Grunde genommen nach eigenem Ermessen über den Leiharbeiter verfügen, doch die arbeitsrechtliche Verantwortung bleibt immer bei der Zeitarbeitsfirma.