Lohnnebenkosten sparen mit Studenten

Die Ferienzeit ist da – die Zeit, in der es sich besonders lohnt, Studenten zu beschäftigen.

Hier ein Überblick über Ihre Möglichkeiten, mit Studenten Lohnnebenkosten zu sparen.

Studenten als geringfügig Beschäftigte

Wenn Sie Studenten geringfügig beschäftigen, gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Beschäftigten, also

  • ·keine Sozialabgaben, aber Steuerpflicht bei kurzfristigen Beschäftigungen bis zu 2 Monaten oder 50 Tagen innerhalb eines Jahres
  • ·25 % (ab 1.7.2006 voraussichtlich 30 %) Pauschalabgaben einschließlich Steuern bei 400-€-Jobs

400-€-Grenze überschreiten ist sinnvoll

Beschäftigen Sie Studenten mehr als geringfügig, sind sie steuerpflichtig und rentenversicherungspflichtig.

Sie zahlen dann den regulären Rentenversicherungsbeitrag (derzeit 19,5 % des Arbeitsentgelts), wovon Sie und der Student je die Hälfte tragen. Ihre Belastung liegt also nur bei 9,75 %.

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen keine Beiträge an, wenn das Studium im Vordergrund steht, so dass die Beschäftigung

  •  ausschließlich in den Semesterferien stattfindet oder
  • während des Semesters durchschnittlich 20 Wochenstunden nicht überschreitet oder
  • während des Semesters ausschließlich in vorlesungsfreien Zeiten wie an Wochenenden oder nachts stattfindet.

Innerhalb eines Jahres darf der Student in höchstens 26 Wochen die 20-Stunden- Grenze überschreiten. Jede weitere Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden führt zur vollen Sozialversicherungspflicht.

Beachten Sie:

Die 26-Wochen-Grenze bezieht sich auf die letzten 12 Monate ab Ende der geplanten Beschäftigung bei Ihnen – nicht auf das Kalenderjahr.

Fazit:

Um Ihre Belastung mit Sozialabgaben möglichst gering zu halten, sollten Sie die unterschiedlichen Beschäftigungsvarianten anhand der folgenden Übersicht prüfen.

  • Studentenbeschäftigung und Sozialabgaben
  • kurzfristige Beschäftigung keine Sozialabgaben
  • Studentenbeschäftigung 9,75 % Rentenversicherungsbeitrag*
  • 400-€-Job, Student privat krankenversichert 12 % (15 %)*

* pauschaler Rentenversicherungsbeitrag 400-€-Job, Student gesetzlich krankenversichert 23 % (28 %)
* pauschaler Kranken- und Rentenversicherungsbeitrag
* voraussichtliche Werte ab 1.7.2006

Tipp:

Rechnen Sie Studenten möglichst über Lohnsteuerkarte ab. Denn im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs erhält Ihr Student die einbehaltene Steuer in der Regel zurück.

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