Nachhaltigkeit

Der Begriff stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft: Danach wird ein Wald dann nachhaltig genutzt, wenn nur so viel Holz eingeschlagen wird, wie auch nachwächst. Dieses Prinzip wurde von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission, benannt nach der ehemaligen norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland) auf die Bereiche Wirtschaft und Gesellschaft übertragen. Die Kommission hat den heute allgemein akzeptierten Begriff so defíniert: Nachhaltige Entwicklung bedeutet eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der gegenwärtig lebenden Menschen entspricht, ohne die Fähigkeiten zukünftiger Generationen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse zu gefährden. Die UN-Konferenz 1992 in Rio de Janeiro hat dieses Prinzip zur Maxime allen gesellschaftlichen Handelns in der globalisierten Welt erhoben. Danach ist nachhaltige Entwicklung ein normativ-ethisches Konzept, das in vielfältiger Beziehung zu den gesellschaftlichen Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität steht. Sie sollen nach heutigem Verständnis nicht nur zwischen den einzelnen Menschen und gesellschaftlichen Gruppen geübt werden, sondern auch zwischen Ländern und Kontinenten. Im Einzelnen leiten sich daraus drei Verantwortlichkeiten ab, die den Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung bestimmen sollen: * Alle heute lebenden Menschen sollen ein menschenwürdiges Leben in freier Selbstbestimmung führen können. * Die heutige Generation hat bei ihren Entscheidungen die Verantwortung dafür zu tragen, dass den künftigen Generationen die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten gegeben sind wie heute. * Aus dem Postulat der Gerechtigkeit resultiert auch die Verpflichtung der Industrieländer gegenüber den Entwicklungsländern, der wachsenden Armut entgegenzuwirken und die Entwicklungsmöglichkeiten in den Ländern der Dritten Welt zu verbessern. Die Enquête-Kommission des 12. Deutschen Bundestages Schutz des Menschen und der Umwelt hat das Drei-Säulen-Modell der nachhaltigen Entwicklung formuliert. Es geht vor der integrativen und gleichberechtigten Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange aus. Eine Umsetzung dieser Vorstellung heißt, das Modell der ökologischen und sozialen Marktwirtschaft überall auf der Welt zum Grundgerüst einer nachhaltigen Entwicklung werden zu lassen. Inzwischen hat die Bundesregierung einen Rat für Nachhaltige Entwicklung einberufen (siehe Link unten), dem 17 Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Umweltverbänden angehören. Aufgabe des Rates ist es, die Bundesregierung bei der Entwicklung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu beraten. Die Bundesregierung will zum World Summit on Sustainable Development Anfang September 2002 eine entsprechende Strategie präsentieren.

Schreibe einen Kommentar