Ökosteuer

Hinter der Ökosteuer steht die Idee, den Gebrauch der natürlichen Ressourcen Luft, Wasser, Boden und Energie durch staatliche Abgaben zu verteuern, um den Menschen so einen Anreiz zu geben, Umweltbelastungen zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Die populäre Variante dieser Idee lautet: Die Preise sollen die ökologische Wahrheit sagen. Bis heute ist allerdings strittig, welches die wahren Preise sind und wie sie ermittelt werden könnten. In der Finanzwissenschaft werden drei Arten von ökologischen Abgaben bzw. Steuern unterschieden: * Umweltabgaben: Hierbei handelt es sich um Sonderabgaben, die an enge verfassungsrechtliche Voraussetzungen gebunden sind, zum Beispiel die Abwasserabgabe. * Ökosteuern: Das sind Steuern, die im weitesten Sinne zu umweltgerechtem Handeln anregen sollen, zum Beispiel die Steuern auf Mineralöl und Strom. * Gebühren: Sie sollen die Erfüllung einer öffentlichen Umweltschutzaufgabe ermöglichen, zum Beispiel die Abwasser- und Abfallgebühren. In der umwelt- und finanzpolitischen Praxis in Deutschland steht die ökologisch motivierte Besteuerung von Energie im Vordergrund. Das gilt auch für die ökologische Steuerreform, die im April 1999 in Kraft getreten ist (Gesetze zum Einstieg und zur Fortführung der ökologischen Steuerreform). Mit dieser Reform wurden zwischen 1999 und 2003 die Mineralölsteuersätze und die Steuersätze für eine neu eingeführte Stromsteuer jährlich um feststehende Beträge angehoben. Die Zielsetzung sah vor, das Ökosteueraufkommen von 4,3 Mrd. Euro im Jahr 1999 auf 16,6 Mrd. Euro im Jahr 2003 zu steigern. Mit diesen Mehr-Einnahmen soll ein weiterer Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vermieden werden. Im Prinzip besteht die Ökosteuerreform in Deutschland also in einer Umfinanzierung der Rentenversicherungskasse: Lohnabhängige Beiträge der Umlagefinanzierung (Beiträge zur Rentenversicherung) werden in energiesteuerfinanzierte Bundeszuschüsse umgewandelt. Kritiker meinen, dass der Umwelt damit wenig gedient ist.

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