Neuer Tarifvertrag B.O.L.E.R.O. Zeitarbeit seit 1. Januar 2008 in Kraft

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) hat sich mit der Bundesvereinigung der Deutschen Dienstleistungsunternehmen (BVD) auf ein neues Tarifvertragswerk für Unternehmen verständigt, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben.

Der Tarifvertrag B.O.L.E.R.O. Zeitarbeit ist eine Weiterentwicklung des bereits im Jahre 2000 zustande gekommenen Tarifvertrages B.O.L.E.R.O. für allgemeine Dienstleistungen, den DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. und die BVD abgeschlossen hatten.

Der Manteltarifvertrag umfasst wenige wesentliche materielle Änderungen.
Er hat hingegen zahlreiche Präzisierungen erfahren. Diese betreffen vor allem die Arbeitszeit und das Führen von Arbeitszeitkonten.
Es ist klargestellt worden, dass bei Führen eines Arbeitszeitkontos jeden Monat das gleiche Gehalt zu zahlen ist und die monatlichen Schwankungen der Arbeitzeit ausschließlich über das Arbeitszeitkonto verrechnet werden können.

Der Entgeltrahmentarifvertrag sieht eine Klarstellung zur Probezeit vor.
Die Tarifvertragsparteien waren sich einig, dass eine Probezeit für Helfertätigkeiten und andere einfachere Tätigkeiten der unteren Entgeltgruppen von sechs Monaten unangemessen lang ist.
Aus diesem Grund ist die Möglichkeit der Absenkung des Lohnes für die Probezeit für die Entgeltgruppen E1 bis E3 auf maximal drei Monate begrenzt worden. Außerdem ist die Möglichkeit der Höhe der Absenkung auf bis zu maximal 10 Prozent reduziert worden.
Im vorhergehenden Tarifvertrag war eine Absenkung um bis zu 15 Prozent zulässig.

Manteltarifvertrag und Entgeltrahmentarifvertrag haben eine Laufzeit bis 31.12.2010.

Der Entgelttarifvertrag wurde bis zum 30.06.2008 unverändert fortgeschrieben.

Die CGZP hat diesem Kompromiss zugestimmt, damit die Entgelttarifverhandlungen mit den beiden Flächentarifvertragspartnern AMP und BVD im Gleichschritt erfolgen.

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