Ombudsrat

Ombud ist ein alt-norwegisches Wort und heißt übersetzt Vollmacht. Ein Ombud ist die Aufgabe einer Person, bei bestimmten Themen eine ungerechte Behandlung bestimmter Personengruppen zu verhindern. Der Ombudsrat ist ein von der Bundesregierung eingesetztes, unabhängiges Gremium, das die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV und hier insbesondere die Einführung des Arbeitslosengeldes II begleiten soll. Er arbeitet unabhängig und ehrenamtlich. Seine Aufgaben sind wie folgt definiert: Der Ombudsrat begleitet die Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Er soll dabei Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des Verwaltungshandelns und der gesetzlichen Regelungen (Sozialgesetzbuch SGB II) ziehen und entsprechende Empfehlungen geben. Der Rat wird hierbei über Befunde und Entwicklungen in der Praxis von den zuständigen Stellen (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Agenturen für Arbeit, Kommunen) ständig informiert und hat darüber hinaus die Möglichkeit, Einzelfälle in eigenem Ermessen aufzugreifen. Mitglieder des Rates sind die ehemalige Bundesfamilienministerin Dr. Christine Bergmann, der frühere Ministerpräsident von Sachsen, Prof. Dr. Kurt Biedenkopf und der Vorsitzende der IG-Bergbau, Chemie und Energie, Dr. h. c. Hermann Rappe.

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