Personalzusatzkosten

Zu den Personalzusatzkosten zählen alle Aufwendungen der Arbeitgeber für die Mitarbeiter, sofern diese Aufwendungen nicht im direkten Zusammenhang mit der tatsächlich geleisteten Arbeit stehen. Deshalb werden die Personalzusatzkosten auch der zweite Lohn genannt. Die Zusatzkosten gliedern sich nach der amtlichen Arbeitskostenstatistik in vier Positionen. Dabei sind die Vergütung arbeitsfreier Tage (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen und während des Urlaubs gezahltes Gehalt) und die Sonderzahlungen (beispielsweise Vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld, Leistungsprämien) im Jahresverdienst enthalten. Obendrauf kommen noch die Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen (Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Unfallversicherung, betriebliche Altersvorsorge) und die sonstigen Personalzusatzkosten (Abfindungen, Kosten der Aus- und Weiterbildung, Aufwendungen für betriebliche Einrichtungen wie Kantinen oder Kindergärten etc.). Das Pendant zu den Personalzusatzkosten ist die rechnerische Größe Entgelt für geleistete Arbeit, also das so genannte Direktentgelt oder auch der erste Lohn. Bezieht man die Personalzusatzkosten auf das Direktentgelt, erhält man die Personalzusatzkostenquote. Sie betrug im Jahr 2004 in der westdeutschen Industrie 77,7 Prozent. Mit anderen Worten: Auf jeden Euro, den ein Arbeitnehmer an Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit erhielt, mussten die Unternehmen noch einmal fast 78 Cent für soziale Extras drauflegen.

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