Pflegeversicherung

Seit dem 1. Januar 1995 ist mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung die soziale Versorgung der Bürger komplettiert worden. Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Bürger: in der Sozialen Pflegeversicherung derzeit rund 70,64 Millionen Menschen, weitere 8,76 Millionen sind privat pflegeversichert (Stand 1.1.2004). Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Bundesbürger im Pflegefall nicht vollversichert. Die Pflegeversicherung soll mit ihrem Leistungsangebot Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen, die mit der Bedürftigkeit verbundenen persönlichen und finanziellen Belastungen zu tragen. Die Mitglieder und deren Familienangehörige können zwischen Sach- und Geldleistungen wählen. Die überwiegende Mehrheit der gegenwärtig zwei Millionen Pflegebedürftigen wird ambulant versorgt, nur rund 650.000 sind auf stationäre Hilfe in Pflegeheimen angewiesen. Die Höhe der Leistungen richtet sich – gestaffelt in drei Pflegestufen – nach dem Schwere-Grad der Pflegebedürftigkeit, wobei in den Pflegestufen I und II die Leistungssätze für stationäre Versorgung über denen der ambulanten Pflege liegen. Der Einführung ist ein langer Expertenstreit über die Ausgestaltung der Pflegeversicherung vorausgegangen. Am Ende entschied sich der Gesetzgeber für ein Umlagesystem, in dem die laufenden Beitragseinnahmen unmittelbar zur Deckung der anfallenden Pflegekosten verwendet werden. Damit droht auch der gesetzlichen Pflegeversicherung langfristig ein demographisch bedingtes Finanzierungsproblem (Grafik), denn die meisten Pflegefälle treten im Alter auf. Mit dem steigenden Altersquotienten nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen zu, die Zahl der Beitragszahler dagegen schwindet. Deshalb werden ohne grundlegende Reformen in Zukunft auch in diesem Sozialversicherungszweig Beitragssatzerhöhungen unvermeidbar.

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