Post-Mindestlohn nimmt 50%-Hürde nicht

(Berlin, 31.10.2007)

Nach Zahlen der Bundesnetzagentur erfasst der von Verdi und der deutschen Post ausgehandelte Mindestlohntarifvertrag keineswegs 50% der Beschäftigten bei den Postdiensten.

Damit verstößt dieser Mindestlohntarifvertrag eindeutig gegen die von CDU/CSU und SPD vereinbarten Bedingungen zur Aufnahme einer Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Die große Koalition hatte sich darauf geeinigt, dass von einem Mindestlohntarifvertrag mindestens 50% der Mitarbeiter dieses Wirtschaftszweiges erfasst werden müssen.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, belegt nun ausgerechnet die Bundesnetzagentur, dass diese 50%-Hürde bei den Postdienstleistungen nicht genommen wird.

Nach aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur arbeiten im Wirtschaftszweig Post insgesamt 414.600 Beschäftigte.
Werden die Beamten nicht mitgezählt, sind es 360.600.
Von dem vereinbarten Mindestlohntarifvertrag wären nach der jüngsten Rechnung der Bundesnetzagentur aber nur 173.000 Beschäftigte erfasst, ohne Beamte sogar nur 119.000.

In beiden Fällen wäre also die 50%-Grenze eindeutig verfehlt:
Inklusive der Beamten würde der Mindestlohntarifvertrag nur 42% aller Mitarbeiter erfassen, ohne sie sogar lediglich 33%.

Die entscheidende Frage wird nun sein, wie die Bundesregierung mit diesen Zahlen der aufsichtsführenden Behörde umgehen wird.

Sollten Union und SPD die Angaben der Bundesnetzagentur ignorieren, würden sie nicht nur ihre eigene Koalitionsvereinbarung unterlaufen. Sie würden damit auch das Tor weit dafür öffnen, dass Minderheitentarifverträge über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für die Mehrheit allgemeinverbindlich erklärt werden könnten, und somit die Tarifautonomie endgültig ad absurdum führen.

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