Tarifausschuss erklärt Allgemeinverbindlichkeit
Bei seiner letzten Sitzung hat der Tarifausschuss im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Mindestentgelt-Tarifvertrag in den Elektrohandwerken für allgemein verbindlich erklärt.
„Wir sind sehr zufrieden, dass eine gute Tradition nun endlich fortgesetzt werden kann", erklärt Gerd Peters, Vize-Präsident des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).
Denn in der Branche waren Mindestentgelte bereits in den Jahren 1997 bis 2003 tarifvertraglich zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern vereinbart.
Die Zahlung der neuen Löhne ist rückwirkend ab 1. September 2007 wirksam.
Dies ist ein wichtiges Signal an die Arbeitgeber, die nun wieder sicher kalkulieren können.
Die neuen Löhne gelten für rund 270.000 Beschäftigte in den bundesweit 78.000 Elektrohandwerksbetrieben, soweit diese elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb des Betriebes ausüben.
Das betrifft vor allem Montagearbeiten auf Baustellen. Ausgenommen sind Auszubildende im Sinne des § 1 (2) BBiG. D
er Tarifvertrag ist für alle Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen gültig, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind.
Für die Arbeitsorte in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sind nun folgende Mindest-Stundenentgelte festgesetzt:
- 7,70 Euro ab 01.09.2007
- 7,90 Euro ab 01.01.2008
- 8,05 Euro ab 01.01.2009
- 8,20 Euro ab 01.01.2010
In den übrigen Bundesländern gelten:
- 9,20 Euro ab 01.09.2007
- 9,40 Euro ab 01.01.2008
- 9,55 Euro ab 01.01.2009
- 9,60 Euro ab 01.01.2010
Die Allgemeinverbindlichkeit wird durch Bekanntgabe im nächsten Bundesanzeiger wirksam.
Zu Ihrer Information haben wir hier den Tarifvertrag und zusätzlich verschiedene Infos und Kalkulationshilfen im pdf-Format für Sie hinterlegt:
- Tarifvertrag vom 24.01.2007
- Protokollnotiz zum Tarifvertrag vom 24.01.2007
- Kalkulationshilfe – Elektro – für die alten Bundesländer
- Kalkulationshilfe – Elektro – für die neuen Bundesländer
So errechnen Elektrobetriebe ihren Stundenverrechnungssatz (alte Bundesländer / neue Bundesländer)