Tarifvertrag BZA – das sollten Sie beachten

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Missbräuchliche Nutzung des Instruments Zeitarbeit durch Arbeitgeber ist nicht nur eine virtuelle politische Diskussion, sondern in Deutschlands Wirtschaftsrealtität tatsächlich existent, wie aufgedeckte Beispiele, etwa der prominente Fall der Drogeriekette Schlecker, leider in der Vergangenheit des Öfteren belegten. Gegen dieses Bild von der billigen und ausgenutzten Zeitarbeitskraft hat der Bundesverband für Zeitarbeit (BZA) in Tarifgemeinschaft mit dem DGB im Jahr 2010 einen Tarifvertrag für die Zeitarbeit abgeschlossen. Dieser Tarifvertrag und insbesondere die darin festgelegten Entgeltregelungen sollen unfairen und ungleichen Entlohnungen im Bereich der Zeitarbeit ein Ende machen. Auch der Problematik einer missbräuchlichen Nutzung der konzerninternen Überlassung von Arbeitnehmern, indem eigene Arbeitnehmer in konzerneigene Zeitarbeitsfirmen „abgeschoben“ und anschließend zu Dumpingkonditionen wieder angestellt werden, soll entgegengewirkt werden. Denn BZA und DGB sind sich einig, dass Unternehmen, die wirtschaftliche Vorteile aus Dumpinglöhnen für Zeitarbeiter ziehen, nicht auch noch staatliche Förderung erhalten dürfen. Der ausgehandelte Tarifvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Dieser Zeitraum bietet aus Sicht der Tarifparteien den Zeitarbeitsunternehmen und den Arbeitgebern, bei denen die Zeitarbeiter im Einsatz sind, als auch den Zeitarbeitnehmern selbst eine ausreichende Planungssicherheit.

Anpassung der Zeitarbeit-Entgelte

Einen wichtigen Aspekt in den Tarifabschlüssen von BZA und DGB bilden naturgemäß die Entgelte. Denn die Forderungen nach gerechter Entlohnung beinhalten nicht nur den Aspekt der gleichen Bezahlung für die gleiche Arbeit, sondern auch eine Bezahlung auf Basis von Löhnen, die den Wert der Arbeit widerspiegeln. Dieser Aspekt führte auch zum Abschluss eines neuen Mindestlohntarifvertrags. In Bezug auf die Höhe der Entgelte in allen Gruppen einigten sich die Tarifparteien auf eine vierstufige Erhöhung. Zeitarbeitnehmern der Entgeltgruppe I steht in den alten Bundesländern nun ein Stundenlohn von 8,19 Euro zu, in den neuen Bundesländern wurde ein Anstieg auf 7,50 Euro vereinbart. Insbesondere die Zeitarbeitnehmer in den neuen Bundesländern profitieren damit von den neuen Vereinbarungen.

Worauf Arbeitnehmer achten sollten

Wer in die Zeitarbeit wechselt oder als Zeitarbeiter einen neue Selle antritt, sollte nicht nur seinen individuellen Arbeits- sondern auch die Vorgaben des BZA-Tarifvertrags genau kennen und verglichen können. So sollten Zeitarbeitnehmer vor der Unterzeichnung von Arbeitsverträgen darauf achten, dass ihr Vertrag den allgemeinen Standards des BZA-Tarifvertrags entspricht. Insbesondere die Entgeltkonditionen sollten den Tarifstandards mindestens entsprechend und auch nicht kurzfristig von dem Unternehmen, bei dem sie eingesetzt werden, geändert werden können. Zeitarbeitnehmer sollten dabei auf ihre Rechte bestehen. Denn schlechtere Bezahlung für die gleiche Arbeit nur aufgrund des Status als Zeitarbeitnehmern ist ungerechtfertigt und muss nicht hingenommen werden.