Unternehmenskonzentration

Die Unternehmenskonzentration, die aus dem Wachstum großer Industrieunternehmen und ihrem Zusammenschluss zu marktmächtigen Konzernen resultiert, wurde zuerst in den USA in den 20er des vergangenen Jahrhunderts thematisiert. Das Entstehen von Monopolen erkannte man als eine Gefahr für die Marktwirtschaft. Als Reaktion wurden die so genannten Anti-Trust-Gesetze erlassen, durch die Großunternehmen im Öl- und Telekommunikationsbereich aufgeteilt und Konzerne beispielsweise im Finanzsektor entflochten wurden. Was ist Unternehmenskonzentration und wie misst man sie? Um den Konzentrationsgrad bestimmen zu können, gilt es den relevanten Markt abzugrenzen. Zunächst gehören hierzu alle gleichartigen Güter oder Dienste, die in der betrachteten Region angeboten werden. Die nächste Frage ist, ob es zu einem Produkt ähnliche Güter gibt, auf die der Kunde ausweichen kann. Treibt eine Preiserhöhung viele Nachfrager zu einem anderen Produkt, dass ähnlichen Nutzen stiftet, so spricht man von einem nahen Substitut. Klassisches Beispiel hierfür sind Butter und Margarine. Wichtig ist auch, wie sich der relevante Markt regional abgrenzt: So gibt es z.B. in den USA nur drei große Automobilkonzerne; ein so genanntes Oligopol. Doch scharfe internationale Konkurrenz verhindert, dass die einheimischen Hersteller Marktmacht ausüben können. Vielmehr sinkt ihr Marktanteil seit drei Jahrzehnten und die Branchengewinne sind unterdurchschnittlich. Nach der Abgrenzung des relevanten Marktes kann dann Marktmacht beispielsweise über den Marktanteil der vier größten Unternehmen gemessen werden. Der Vergleich zwischen Bahn und Auto zeigt, dass die Substitution auch asymmetrisch wirken kann: Für unsere Autohersteller sind ausländische Fabrikate der Hauptkonkurrent, nicht die Bahn. Denn diese steht vor allem bei der Nutzung in Konkurrenz zum Auto, kaum bei der Entscheidung über die Anschaffung eines Pkw. Die Deutsche Bahn hingegen hat im Fernverkehr zwar noch immer ein Monopol auf der Schiene, aber die intermodale Konkurrenz durch die Straße verhindert Marktmacht. Das Auto ist ein nahes Substitut, wie die Bahn nach Einführung ihres neuen Preissystem leidvoll erfahren musste. Trotz vielfältiger Substitutionsmöglichkeiten für viele Produkte und schärferer internationaler Konkurrenz darf die Gefahr der Entstehung von Marktmacht durch Firmenzusammenschlüsse nicht unterschätzt werden. In Deutschland erfolgt daher eine Kontrolle durch das Bundeskartellamt, bei dem geplante Fusionen anzumelden sind. Daneben wird die Entwicklung der Unternehmenskonzentration durch die Monopolkommission, einem Expertengremium mit fünf vom Bundespräsidenten berufenen Mitgliedern, begutachtet. So stellt die Monopolkommission in ihrem 14. Hauptgutachten einen steigenden Anteil der 100 größten deutschen Unternehmen an den Übernahmen fest; von 37 Prozent im Zeitraum 1998/1999 auf 49 Prozent 2000/2001. Zusammenschlüsse von europäischer Tragweite müssen auch bei der Europäischen Kommission angemeldet werden und bedürfen einer Genehmigung durch den EU-Wettbewerbskommissar. In Deutschland und in Europa wurde im Jahr 2000 die bislang größte Zahl an Fusionen gezählt. Internationale Elefantenhochzeiten galten auf dem Höhepunkt des New Economy-Booms als Voraussetzung fürs langfristige Überleben. Gerade für Firmen, die in den neuen Medien oder in der Telekommunikation aktiv waren, wurden exorbitante Preise gezahlt. Nach Angaben der Monopolkommission wurden 1999 weltweit 2.400 Mrd. $ für Unternehmensübernahmen locker gemacht, gegenüber 500 Mrd. $ pro Jahr zu Anfang der 90er Jahre. Summiert man allein den Wert der Firmenübernahmen mit deutscher Beteiligung im Jahr 2000, so ergibt sich eine Summe von ca. 500 Milliarden Euro. Das ist noch einmal eine Verdopplung gegenüber 1999. Doch mit Platzen der Börsenblase erwiesen sich viele Zukunftsvisionen als Luftschlösser. Während die Zahl der Fusionen in den letzten zwei Jahren um ein Fünftel gesunken ist, dürfte sich der Wert der Übernahmen angesichts der gesunkenen Unternehmenswerte mehr als halbiert haben. Untersagt das Bundeskartellamt den Zusammenschluss aufgrund der Gefahr von Marktmacht, so besteht die Möglichkeit einer Sondergenehmigung durch den Bundeswirtschaftsminister. Als Begründung wird dann z.B. auf die Notwendigkeit starker Konzerne für den internationalen Wettbewerb verwiesen. Häufig erscheint die Begründung fraglich, allerdings nimmt die Größe des relevanten Marktes durch EU-Binnenmarkt und Globalisierung tatsächlich zu. Ein wettbewerbspolitisches Hauptproblem ist, dass Großunternehmen leichter Lobbyismus für Subventionen betreiben können.

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