Werkvertrag und Subunternehmer: So verringern Sie Ihr Haftungsrisiko

Bei der jetzigen Auftragslage müssen Sie fast zwangsläufig Subunternehmer einsetzen, wenn Sie Leistungen aus einem Werkvertrag erfüllen wollen.

Doch auch finanzielle Gründe können eine Rolle spielen.

Beispielsweise dann, wenn ein Subunternehmer Aufträge günstiger als Sie ausführen kann – und Sie durch seinen Einsatz Ihre eigene Gewinnspanne erhöhen. Denn der Kunde bleibt ja bei Ihnen.

Doch bevor ein neuer Subunternehmer bei Ihnen zum Einsatz kommt, sollten Sie die kritischen Stolperfallen kennen – und diese aus dem Weg geräumt haben.

Die kritischste Stolperfalleist der Versicherungsschutz Ihres Subunternehmers.

Denn als Auftraggeber auf der einen und Auftragnehmer auf der anderen Seite sind Sie in der Haftung, wenn das von Ihnen beauftragte Subunternehmen über keinen ausreichenden Deckungsschutz verfügt.
Hohe Schadenssummen können bei Ihnen haften bleiben – im wahrsten Sinne des Wortes.

Die Lösung:

Gestalten Sie die Vertragsbeziehung mit einem Subunternehmer so, dass er für Sie quasi zu einem „durchlaufenden Posten wird – und Sie im Fall des Falles die eigene Versicherungspolice nicht belasten.

Um sich optimal abzusichern, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schritt: Prüfen Sie, wie weit ein Versicherungsschutz BEI IHNEN gegeben ist

    Bevor Sie Subunternehmer beauftragen, überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen selbst einen ausreichenden Versicherungsschutz für den oder die zu erfüllenden Aufgaben hat, die Sie anderweitig weiter vergeben.
    Sprich: „Wäre ich versichert, wenn ich die Erschaffung des Werkes selbst durchführe ist die Frage, die Sie sich stellen müssen.
    Nur wenn Sie diese mit „Ja" beantworten können, sollten Sie einen entsprechenden Auftrag annehmen und weiterleiten.
    Fragen Sie ggf. bei Ihrer Versicherung nach.
    Betriebsbeschreibung entscheidet über Versicherungsschutz
    Egal, ob Sie das Werk selbst erstellen oder Subunternehmer beauftragen:
    Überprüfen Sie in diesem Zusammenhang auch, ob die seinerzeit der Versicherung gegenüber mitgeteilte Betriebstätigkeit noch mit den heutigen Tätigkeiten übereinstimmt.
    Ihre Betriebsbeschreibung entscheidet über den Versicherungsschutz, den Sie haben – auch und gerade dann, wenn Sie Subunternehmer beauftragen, deren eigener Versicherungsschutz im Fall der Fälle möglicherweise nicht ausreicht!
    Wo es häufig Abweichungen gibt Hintergrund ist, dass die meisten Versicherer heute nur noch eine eingeschränkte Deckung bieten. Wenn also die Angabe, welche Werke Sie ausführen, um welche Güter und Werte es geht en, im Versicherungsvertrag nicht mehr mit der Realität übereinstimmt, wird es höchste Zeit für ein Gespräch mit dem Versicherer!
     

  2. Schritt: Holen Sie Ihre Versicherung mit ins Boot

    Informieren Sie im nächsten Schritt Ihre Versicherung darüber, dass Sie nicht alle Arbeiten selbst durchführen, sondern dass bestimmte Arbeiten mit dem Einsatz Dritter ausgeführt werden.
    Tipp:
    Lassen Sie sich – unabhängig davon – von Ihrem Subunternehmer zumindest bei der ersten Auftragvergabe und dann idealerweise mindestens jährlich eine zeitnahe Versicherungsbestätigung vorlegen.
     

  3. Schritt: Deckungsschutz prüfen

    Bei jedem neuen Auftrag sollten Sie eine Haftungsprüfung vornehmen.
    Immer mit der Frage: „Ist der materielle Schaden, der entstehen könnte, durch (m)eine Versicherung gedeckt?
    Das gilt vor allem für den Fall einer (theoretisch) unbegrenzten Haftung, falls das Werk untergeht.
    In diesem Zusammenhang sollten Sie zwingend auf Folgendes achten:
    Der Versicherungsschutz Ihres Subunternehmers ist das A und O Ihrer Absicherung.
    Genauer gesagt: der ausreichende Versicherungsschutz.
    Und der unterscheidet sich je nach Wert und Art des Werkes erheblich. So sind Sie auf der sicheren Seite.

    Achten Sie auch darauf, was Ihnen die eigene Versicherung an Pflichten auferlegt, wenn Sie Aufträge an Subunternehmen weitergeben!
    Meist finden sich in den Versicherungsbedingungen Hinweise darauf, dass Sie als Versicherungsnehmer bei der Fremdvergabe die Auflagen aus Ihrem eigenen Versicherungsvertrag beachten dürfen.
    Die Versicherung verlangt letztendlich damit von Ihnen, dass Sie die Auswahl des Subunternehmens mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" vornehmen.

    Im Klartext:
    Falls Sie einen Subunternehmer auswählen, der dafür bekannt ist, einen schlechten Ruf zu haben, müssen Sie sich nicht wundern, wenn Ihre Versicherung im Schadensfall Schwierigkeiten macht.
     

  4. Schritt: Deckungsgleiche Weitergabe

    Wenn Sie einen Auftrag weitergeben, achten Sie darauf, dass eine deckungsgleiche Weitergabe erfolgt.
    Das ist schon deshalb notwendig, damit im Fall eines Schadens Regress genommen werden kann.

    Ein Beispiel aus dem Logistik-Bereich:
    Mit dem Auftraggeber haben Sie verbindlich vereinbart, dass die zu transportierende Ware bis spätestens 15.11.2007, 15 Uhr, von einem Lkw mit Hebebühne angeliefert wird.
    In der Vereinbarung mit dem Subunternehmer fehlt eine entsprechende Regelung (z. B. das Wort „spätestens und der Hinweis auf die Hebebühne). Dann wird es Ihnen schwer fallen, sich bei Ihrem Subunternehmer „schadlos" zu halten, wenn Ihr Auftraggeber die Mehrkosten für das manuelle Entladen und möglicherweise für die Verspätung an Sie weiterreicht!

    Wichtig:

    Stellen Sie sicher, dass der Subunternehmer die Musterbedingungen des Deutschen Transport- Versicherungs-Verbands erfüllt.
    Ihre Versicherung wird beispielsweise bei einem Diebstahl sofort prüfen, ob die Fahrzeuge Ihres Subunternehmers mit 2 unabhängig voneinander funktionierenden Diebstahlsicherungen ausgestattetet sind.
    Wenn Sie ausländische Subunternehmer beauftragen Unternehmer aus Osteuropa, aber auch aus Belgien, den Niederlanden und Großbritannien haben meist keinen Versicherungsschutz für das „qualifizierte" Verschulden.
    Nach deutschem Recht bedeutet das „qualifizierte" Verschulden aber immer eine unbegrenzte Haftung.
    Was also tun?
    Wichtig ist in diesen Fällen, dass Sie sich von Ihrem ausländischen Subunternehmer neben seiner Versicherungsbestätigung auch eine deutschsprachige Übersetzung des Versicherungsvertrags vorlegen lassen.
    Daraus muss vor allem die Deckungssumme insgesamt hervorgehen, aber auch, welche Deckungssumme für qualifiziertes Verschulden besteht und welche Ausschlüsse der Versicherer vorsieht.
    Nur so können Sie entscheiden, ob Sie den Auftrag wirklich an den vorgesehenen Subunternehmer weiterleiten können.

    Beispiel (immer noch Logistik):
    Es gibt tschechische Versicherer, die bei Diebstahl generell gar nichts zahlen.
    Wird nun ausgerechnet der Lkw „geleert, der die Waren Ihres Kunden transportiert, kann es schnell passieren, dass Sie plötzlich selbst in der Haftung stehen, weil dem Subunternehmer selber das Geld fehlt, um den Schaden zu ersetzen!

    Tipp:
    Wenn Sie dennoch aufgrund der günstigen Preise mit einem solchen ausländischen Subunternehmer zusammenarbeiten möchten, fragen Sie Ihren Versicherer nach einer Fremdunternehmerpolice.
    Das empfiehlt sich immer dann, wenn Ihr Subunternehmer ein höherwertiges Werk erstellen soll.

     

Fazit:

Prüfen Sie bei Aufträgen mit Subunternehmern immer, und dann regelmäßig, ob deren Versicherungsschutz ausreichend und/oder noch vorhanden ist.
Stellen Sie sicher, dass alle Verpflichtungen aus Ihrem Vertrag mit dem Auftraggeber auch wirklich an den Subunternehmer weitergegeben werden.
Und entscheiden Sie bei Aufträgen mit geringen Margen, ob es sich wirklich lohnt, dafür ein großes finanzielles Risiko einzugehen!

 

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