Wie kompliziert wird Zeitarbeit?

Mit der am 1. April persönliche virtuelle assistentin2017 in Kraft tretenden Reform werden die Höchstdauer der Einsätze bei einem Unternehmen und die Höhe des Lohns neu bestimmt. Der equal pay Grundsatz bestimmt die Gleichheit des Lohns von Zeitarbeiter und Stammbelegschaft und macht damit die Zeitarbeit nicht komplizierter, sondern für den ausleihenden Betrieb teurer. Diese beiden sind die wichtigsten Faktoren; doch es gibt noch weitere, welche die Zeitarbeit komplizierter machen.

Offenlegungspflicht

Bisher war es üblich, dass formlos die Personal-Leasing-Firma Mitarbeiter zu einem Unternehmen schickte, das diese telefonisch angefordert hatte. Der schriftliche Vertrag kam erst später zustande. Mit der Regelung ab April 2017 geht dies nicht mehr so unproblematisch. Der Gesetzgeber fordert die Bezeichnung „Arbeitnehmerüberlassung“ im Vertrag. Der Personaldienstleister muss weiter seinen Arbeitnehmer darüber informierten, dass er als Zeitarbeiter im Unternehmen XY tätig werden soll.

Damit will der Gesetzgeber dem Grenzbereich zwischen Werk- oder Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag einen Riegel vorschieben. Bisher war es ganz legal möglich, über einen Werk- oder Dienstvertrag Leiharbeiter zu beschäftigen.

Werkvertrag / Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Vor einiger Zeit standen Werkverträge, die eigentlich Arbeitnehmerüberlassungsverträge waren, im Fokus der Presse. Entdeckt hatte diese Sache ein Journalist, der verdeckt recherchierte und ein großes Automobil-Unternehmen in Baden-Württemberg an den Pranger stellte. Das Gericht sah die Sache genau so wie der Journalist. Das Gericht sah den Werkvertrag als Scheinwerkvertrag an; der ausleihende Betrieb hatte keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Weiter sah es das Gericht als Recht an, dass zwischen den „Zeitarbeitern“ und dem Unternehmen ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist.

Fiktion Arbeitsverhältnis

Damit ein Unternehmen Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen ausleihen darf, braucht es die Erlaubnis gemäß Paragraf 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Fehlt diese, ist der zwischen dem Zeitarbeiter und dem Unternehmen geschlossener Arbeitsvertrag nicht wirksam. Das gilt auch wenn ein Verstoß gegen die Pflicht der Offenlegung und der Konkretisierung vorliegt. Allerdings wird die Fiktionswirkung nicht ausgelöst, wenn ein Verstoß (Offenlegung, Konkretisierung) nur einer Pflicht vorliegt.

Festhalteerklärung

Damit die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages, der zwischen dem Unternehmen ohne Erlaubnis nach dem AÜG und dem Arbeitnehmer bestehen bleibt, muss der Arbeitnehmer eine Festhalteerklärung abgeben. Das gilt auch für Zeitarbeiter, die bei einer Personal-Leasing-Firma (mit Erlaubnis AÜG) angestellt sind, aber die Höchstdauer beim ausleihenden Betrieb überschreiten oder bereits überschritten haben. Der Zeitarbeiter muss die Erklärung persönlich der Agentur für Arbeit abgeben. Die Agentur für Arbeit muss neben der Erklärung auch die Identität des Zeitarbeiters feststellen und die Erklärung der Personal-Leasing-Firma oder dessen Kunden spätestens am dritten Tag zugehen lassen.