Zeitarbeit in Tirol: Der kleine Mann zahlt drauf

Das Geschäft mit Zeitarbeit boomt auch in Österreich.
 

Immer wieder bleiben aber die Interessen der Arbeitnehmer auf der Strecke.

Auch bei Leiharbeitern auf dem Bau kommt es immer wieder zu Problemen mit der Abrechnung.

Markus Kandler (40) aus Innsbruck ist noch immer fassungslos.
Ende August verlegte die Zeitarbeitsfirma, bei der ich seit gut einem Jahr arbeitete, von heute auf morgen ihren Sitz nach Ostösterreich und wir standen eigentlich auf der Straße.
Kein Kommentar Kandler und seine Kollegen hatten Glück. Wir wurden Gott sei Dank von einer anderen Leihfirma übernommen. Probleme gibt es aber mit einigen alten Gehaltsabrechnungen. Differenzen bis zu 300 Euro soll es geben. Das ist eine Menge Geld für einen einfachen Arbeiter.
Wir lassen das jetzt alles bei der Arbeiterkammer prüfen, aber ich fühle mich schon irgendwie betrogen, macht Kandler seinem Unmut lautstark Luft. Der kleine Mann zahlt immer drauf, wenn er sich nicht wehrt. Die angesprochene Firma bestreitet auf Anfrage der NEUEN die Vorwürfe, weitere Kommentare will man dazu aber nicht abgeben.

In der AK-Tirol kennt man solche oder ähnliche Fälle nur zu gut. Während große Personaldienstleiter zumeist seriös arbeiten, machen einige kleinere Anbieter manchmal Probleme.
Es gibt immer wieder schwarze Schafe, weiß Thomas Radner, Leiter der arbeitsrechtlichen Abteilung in der AK Tirol. Vor allem in der Baubranche wissen Arbeitnehmer manchmal nicht einmal, bei welcher Firma sie genau angestellt sind.

Ausländer nicht greifbar

Radner warnt in diesem Zusammenhang besonders vor Angeboten ausländischer Personal-Leasingfirmen.
Aktuell bearbeiten wir gerade den Fall einer tschechischen Firma. Die treten hier kurzfristig auf, sind nach einiger Zeit aber nicht mehr greifbar und die Leute sehen kein Geld.
Die Kammer unterstützt in diesem Fall auch die Mitglieder bei Exekutions- oder Gerichtsverfahren. Eine gesetzliche Hilfe für die Arbeitnehmer ist der Kollektivvertrag, der für die Branche eingeführt wurde. Dieser regelt für die Dauer der Beschäftigung zumindest alle Entgeltforderungen.

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