Zeitarbeit Tarifvertrag der BZA – Verhandlungsergebnis

VERHANDLUNGSERGEBNIS

zwischen dem

Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA), Prinz Albert Straße 73, 53113 Bonn

und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Königsworther Platz 6, 30167 Hannover

Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG), Haubachstraße 76, 22765 Hamburg

IG Metall, Lyoner Straße 32, 60528 Frankfurt am Main

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Reifenbergerstraße 21, 60489 Frankfurt am Main

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di), Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin

Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU) Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main

TRANSNET, Weilburger Straße 24, 60326 Frankfurt am Main

Gewerkschaft der Polizei (GdP), Forststraße 3a, 40721 Hilden:

 

1. Die Tarifvertragsparteien haben entsprechend dem Verhandlungsergebnis vom 11. Juni 2003 die am 11. Juni 2003 und 26. Mai 2003 vereinbarten Tarifvertragstexte redaktionell überarbeitet und letzte offene Fragen geregelt.

 

2. Die anliegenden Texte der Tarifverträge „Manteltarifvertrag Zeitarbeit“, „Entgeltrahmen-tarifvertrag“ und „Entgelttarifvertrag“ sowie die „Protokollerklärung der Tarifvertragsparteien Zeitarbeit zur Beschäftigungssicherung“ vom 22. Juli 2003 sind Bestandteil des Verhandlungsergebnisses.

 

3. Die Tarifvertragsvertragsparteien bestätigen ihre Vereinbarung, bis zum In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages gemeinsam ein Angebot für eine Insolvenzsicherung zu entwickeln. Die Arbeitgeberseite wird bis Ende Oktober einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

 

4. Die Tarifvertragsparteien werden zudem wie vereinbart für die Zeit bis zum In-Kraft-Treten des Tarifwerks Zeitarbeit eine gemeinsame Clearingstelle einrichten, die auftretende Auslegungs- und Anwendungsfragen zwischen den Tarifvertragsparteien aus den Tarifverträgen auf dem Boden der Verhandlungsergebnisse einer möglichst einverständlichen Lösung zuführen soll. Diese tritt auf Antrag einer Partei in der Besetzung 4 : 4 zusammen. Die Tarifvertragsparteien werden prüfen, ob mit Wirkung ab 1. Januar 2004 eine tarifliche Schieds- oder Schlichtungsstelle eingerichtet werden soll.

 

5. Die Tarifvertragsparteien werden eine gemeinsame Beispielsrechnung zur Anwendung des § 8.6 des Manteltarifvertrages erstellen.

 

6. Dieses Verhandlungsergebnis fasst die bisherigen Verhandlungsergebnisse zusammen.

 

7. Die Erklärungsfrist läuft unverändert bis 21. Juli 2003, 24.00 Uhr. Schweigen gilt als Zustimmung.

 

Hamburg, den 16. Juli 2003

Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistung e.V. ( BZA )

 

Ernst Vollbracht

Gert Denkhaus

Jürgen Uhlemann

 

und

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie ( IG BCE )

Werner Bischoff Holger Nieden

Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten ( NGG )

Franz-Josef Möllenberg Gerd Pohl

IG Metall

Jürgen Peters Armin Schild

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ( GEW )

Dr. Eva-Maria Stange Heiko Gosch 3

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. ( ver.di )

Dorothea Müller Jörg Wiedemuth

Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt ( IG BAU )

Klaus Wiesehügel Dietmar Schäfers

TRANSNET

Norbert Hansen Alexander Kirchner

Gewerkschaft der Polizei ( GdP )

Konrad Freiberg Bernhard Witthaut

 

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