VERHANDLUNGSERGEBNIS
zwischen dem
Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA), Prinz Albert Straße 73, 53113 Bonn
und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Königsworther Platz 6, 30167 Hannover
Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG), Haubachstraße 76, 22765 Hamburg
IG Metall, Lyoner Straße 32, 60528 Frankfurt am Main
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Reifenbergerstraße 21, 60489 Frankfurt am Main
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di), Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin
Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU) Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main
TRANSNET, Weilburger Straße 24, 60326 Frankfurt am Main
Gewerkschaft der Polizei (GdP), Forststraße 3a, 40721 Hilden:
1. Die Tarifvertragsparteien haben entsprechend dem Verhandlungsergebnis vom 11. Juni 2003 die am 11. Juni 2003 und 26. Mai 2003 vereinbarten Tarifvertragstexte redaktionell überarbeitet und letzte offene Fragen geregelt.
2. Die anliegenden Texte der Tarifverträge „Manteltarifvertrag Zeitarbeit“, „Entgeltrahmen-tarifvertrag“ und „Entgelttarifvertrag“ sowie die „Protokollerklärung der Tarifvertragsparteien Zeitarbeit zur Beschäftigungssicherung“ vom 22. Juli 2003 sind Bestandteil des Verhandlungsergebnisses.
3. Die Tarifvertragsvertragsparteien bestätigen ihre Vereinbarung, bis zum In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages gemeinsam ein Angebot für eine Insolvenzsicherung zu entwickeln. Die Arbeitgeberseite wird bis Ende Oktober einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
4. Die Tarifvertragsparteien werden zudem wie vereinbart für die Zeit bis zum In-Kraft-Treten des Tarifwerks Zeitarbeit eine gemeinsame Clearingstelle einrichten, die auftretende Auslegungs- und Anwendungsfragen zwischen den Tarifvertragsparteien aus den Tarifverträgen auf dem Boden der Verhandlungsergebnisse einer möglichst einverständlichen Lösung zuführen soll. Diese tritt auf Antrag einer Partei in der Besetzung 4 : 4 zusammen. Die Tarifvertragsparteien werden prüfen, ob mit Wirkung ab 1. Januar 2004 eine tarifliche Schieds- oder Schlichtungsstelle eingerichtet werden soll.
5. Die Tarifvertragsparteien werden eine gemeinsame Beispielsrechnung zur Anwendung des § 8.6 des Manteltarifvertrages erstellen.
6. Dieses Verhandlungsergebnis fasst die bisherigen Verhandlungsergebnisse zusammen.
7. Die Erklärungsfrist läuft unverändert bis 21. Juli 2003, 24.00 Uhr. Schweigen gilt als Zustimmung.
Hamburg, den 16. Juli 2003
Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistung e.V. ( BZA )
Ernst Vollbracht
Gert Denkhaus
Jürgen Uhlemann
und
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie ( IG BCE )
Werner Bischoff Holger Nieden
Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten ( NGG )
Franz-Josef Möllenberg Gerd Pohl
IG Metall
Jürgen Peters Armin Schild
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ( GEW )
Dr. Eva-Maria Stange Heiko Gosch 3
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. ( ver.di )
Dorothea Müller Jörg Wiedemuth
Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt ( IG BAU )
Klaus Wiesehügel Dietmar Schäfers
TRANSNET
Norbert Hansen Alexander Kirchner
Gewerkschaft der Polizei ( GdP )
Konrad Freiberg Bernhard Witthaut