Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Ab dem 8. Juli 2004 haben Unternehmen mehr Freiheit in der Werbung.
An dem Tag ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten.
Jetzt sind alle Arten von Sonderaktionen jederzeit möglich.
Damit können die Unternehmen ihren Sommerschluss-Verkauf in diesem Jahr ohne die gewohnten gesetzlichen Beschränkungen machen.
Der Händler kann jetzt frei entscheiden, wann und wie lange er einen SSV machen will.
Auch kann er alle Arten von Waren reduziert anbieten, wie er will.