Stundenlohn bei Zeitarbeitsfirmen verhandeln – so geht’s

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Wer sich bei Zeitarbeitsunternehmen bewirbt, der glaubt zunächst, dass dieses Unternehmen ebenso wie jeder andere Arbeitgeber im Rahmen der Tarifverträge den Stundenlohn nach eigenem Gutdünken vorgeben darf. Als Arbeitnehmer vertraut man darauf, dass die Firma die Tarife auch befolgt. Doch dem ist meist nicht so. Denn was jeder Arbeitnehmer wissen muss: Auch Zeitarbeitsfirmen sind je nach der Berufsgruppe des Arbeitnehmers an die Tarifverträge gebunden. Deshalb sollte man sich zunächst erkundigen, welcher Tarifvertrag für das Jobangebot gilt.

Wenn man dann mehr heraushandeln möchte, empfiehlt es sich, eine Auflistung aller Qualifikationen zu machen, auch wenn diese zunächst nichts mit dem Jobangebot zu tun haben. Wer mehrere Sprachen spricht, ist meistens sehr flexibel und hat zudem die Fähigkeit, Situationen und neue Aufgaben schnell zu erfassen. Wer sich weitergebildet hat, auch wenn es ein Computerkurs an der Volkshochschule war, der zeigt, dass er sich und seine Fähigkeiten eigenverantwortlich auf dem neuesten technischen Stand und damit wettbewerbsfähig hält. Auch eine private Tätigkeit im Vorstand des Sport- oder Schützenvereins belegt Verantwortungsbewusstsein und eventuell sogar Führungsqualitäten.

So verhandeln Sie den Stundenlohn richtig

Der gesetzliche Mindestlohn wird einem meistens als maximaler Stundenlohn genannt. Die Firmen argumentieren, dass damit ja die gesetzlichen Bestimmungen befolgt würden. Doch der Mindestlohn ist die Untergrenze. Es ist im Allgemeinen sogar üblich, dass deutlich mehr bezahlt wird. Ebenso sind übertarifliche Bezahlungen eher die Regel als eine Ausnahme. Deshalb sollte man sich nicht scheuen, an dieser Stelle knallhart zu verhandeln. Denn auch für Zeitarbeiter gilt der gesetzliche Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Deshalb kann sich jeder Arbeitnehmer bei den Gehaltsverhandlungen mit einem Zeitarbeitsunternehmen durchaus an den Einkommen fest angestellter Berufskollegen orientieren. Das Argument, dass Zeitarbeitsfirmen grundsätzlich unter dem Lohn anderer Arbeitgeber bezahlen, sollte man nicht durchgehen lassen. Schließlich fordert eine Zeitarbeitsfirma die gleiche Arbeitsleistung wie andere Arbeitgeber. Schon deshalb gibt es keinen Grund, sich unter Wert zu verkaufen und mit einer Bezahlung abspeisen zu lassen, die unter dem Stundenlohn liegt, der für die Arbeit als angemessen gilt.

Wer sich nun allerdings bereits unter Wert verkauft hat, der kann dies korrigieren, indem er sich bei einer anderen Zeitarbeitsfirma bewirbt und dort entsprechend neu verhandelt. Dies ist eine durchaus übliche Vorgehensweise, auch bei Festangestellten.