VW-Gesetz
Das VW-Gesetz, das am 21. Juli 1960 in Kraft trat, regelt, dass kein Aktionär des größten europäischen Autobauers mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben darf, auch wenn er einen höheren Anteil am Aktienkapital besitzt. Damit können Entscheidungen zu einer möglichen Übernahme des VW-Konzerns blockiert werden, denn mögliche Interessenten würden kaum eine Mehrheit des Kapitals kaufen, gleichzeitig aber eine Einschränkung ihrer unternehmerischen Entscheidungen akzeptieren wollen. In Brüssel stößt das VW-Gesetz auf Widerstand.