Arbeitslosengeld II
Am 1. Januar 2005 trat das so genannte Hartz-IV-Gesetz in Kraft. Basierend auf einem Vorschlag der Hartz-Kommission wird die Arbeitslosenunterstützung neu strukturiert und Leistungen an Arbeitslose insgesamt vereinfacht. Demnach wird das bisherige Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld I heißen und unverändert bleiben. Die Arbeitslosenhilfe hingegen ist künftig das Arbeitslosengeld II (ALG II). Sie fasst Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammen und wird allen erwerbsfähigen Arbeitslosen gewährt, von denen bislang rund 900.000 in die Sozialhilfe gerutscht waren.