Arbeitsschutzgesetz

Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Arbeitgeber Maßnahmen im Interesse des Arbeitnehmers vorschreiben, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz vom 7. 8. 1996. Das Gesetz sieht Maßnahmen vor zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Die Einhaltung der Vorschriften wird regelmäßig durch staatliche Behörden überwacht und durch Strafandrohung sichergestellt.

Arbeitszeit

die der Leistungserstellung im Arbeits- und Berufsleben vorbehaltene Zeit. Sie kann, z. B. durch organisatorische Regelungen, mehr oder weniger selbst bestimmt sein. Die Bestrebungen zur Beschränkung der Arbeitszeit stehen am Anfang des modernen Arbeitsrechts. Grundsatz in beinahe allen Ländern ist der 8-Stunden-Tag. In Deutschland ist gesetzliche Grundlage für die Arbeitszeit das Arbeitszeitrechtsgesetz (ArbZRG) vom 6. 6. 1994.

Atypische Beschäftigung

Noch bis in die achtziger Jahre hinein war das sogenannte Normalarbeitsverhältnis – also eine abhängige Beschäftigung in Vollzeit, unbefristet und nicht als Zeitarbeitsverhältnis – die allgemein als üblich und wünschenswert bezeichnete Erwerbsform. Seit sich davon abweichende Formen zunehmend etabliert haben, werden Forderungen laut, diese atypische Beschäftigungsformen zu begrenzen, zumindest aber in die bestehenden sozialen Sicherungssysteme zu integrieren.

Aufsichtsrat

Organ der wichtigsten Handelsgesellschaften (AG, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH) und der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften zur Überwachung der Tätigkeit ihres Vorstands sowie zur Bestellung und Abberufung von dessen Mitgliedern; aktienrechtliche Regelung gemäß §§ 95-117 Aktiengesetz. Nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 sind im Aufsichtsrat Arbeitgeber, Arbeitnehmer und leitende Angestellte vertreten. Im Aufsichtsrat von Unternehmen der Montanindustrie ist die Gruppe der leitenden Angestellten nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz von 1951 nicht eigenständig vertreten.

Ausbildungspakt

Der Ausbildungspakt ist ein freiwilliges Angebot der deutschen Wirtschaft an die Bundesregierung zur Schaffung von Ausbildungsplätzen. Er sieht vor, dass die Unternehmen bis zum Jahr 2005 rund 30.000 neue Lehrstellen schaffen. Darüber hinaus soll schwer vermittelbaren Jugendlichen ein einjähriges Berufspraktika (20-30.000 Plätze) angeboten werden. Eine Lehrstellen-Garantie für jeden Jugendlichen ist damit nach den Worten des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Georg Braun, aber nicht verbunden.

Ausgleichsabgabe

eine Abgabe, die nach dem Sozialgesetzbuch IX vom 19. 6. 2001 von solchen Arbeitgebern erhoben wird, die nicht die vorgeschriebene Zahl Schwerbehinderter beschäftigen. Sie ist für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich zu entrichten (105-260 Euro je nach Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten) und jährlich an die Integrationsämter abzuführen. Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden.

Außenhandel

wichtigster Bestandteil der Außenwirtschaft, umfasst den Warenverkehr über die Staatsgrenzen. Das Ausmaß und die Art des Außenhandels ist von der Außenhandelspolitik des Staates abhängig. Im Merkantilismus, war man der Ansicht, dass die aktive Handelsbilanz (Außenhandelsbilanz) und Zahlungsbilanz Quelle des nationalen Reichtums wären; die Außenhandelspolitik war deshalb protektionistisch, d. h. die Einfuhr wurde gehemmt, die Ausfuhr gefördert. In der Mitte des 19.

Arbeitslosengeld II

Am 1. Januar 2005 trat das so genannte Hartz-IV-Gesetz in Kraft. Basierend auf einem Vorschlag der Hartz-Kommission wird die Arbeitslosenunterstützung neu strukturiert und Leistungen an Arbeitslose insgesamt vereinfacht. Demnach wird das bisherige Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld I heißen und unverändert bleiben. Die Arbeitslosenhilfe hingegen ist künftig das Arbeitslosengeld II (ALG II). Sie fasst Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammen und wird allen erwerbsfähigen Arbeitslosen gewährt, von denen bislang rund 900.000 in die Sozialhilfe gerutscht waren.

Die Abgabenquote

Die Abgabenquote drückt den Anteil von Steuern und Sozialabgaben an der Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt BIP) eines Landes in Prozent aus. Beim Institut der deutschen Wirtschaft in Köln geht man von einem Wert von 41 Prozent aus. Experten meinen, dass dieser Prozentsatz für unser Land entschieden zu hoch ist. Der Faktor Arbeit ist zu stark mit Steuern und Abgaben belastet. Vermehrte Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind offensichtlich die Folge.

Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die im Rahmen der Steueramnestie der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2004 Zinseinkünfte aus nachträglich legalisiertem Kapital pauschal mit 25 bzw. 35 Prozent besteuert. Die Steuer für Zinserträge aus Kapitalvermögen ist damit abgegolten (Abgeltungsteuer). Bis Ende 2004 lag der Satz der Abgeltungsteuer bei 25 Prozent, seit dem 1. Januar 2005 beträgt er 35 Prozent. Die Abgeltungsteuer-Regelung im Rahmen der Steueramnestie ist befristet bis zum 31. März 2005.