Arbeitszeit

die der Leistungserstellung im Arbeits- und Berufsleben vorbehaltene Zeit. Sie kann, z. B. durch organisatorische Regelungen, mehr oder weniger selbst bestimmt sein. Die Bestrebungen zur Beschränkung der Arbeitszeit stehen am Anfang des modernen Arbeitsrechts. Grundsatz in beinahe allen Ländern ist der 8-Stunden-Tag. In Deutschland ist gesetzliche Grundlage für die Arbeitszeit das Arbeitszeitrechtsgesetz (ArbZRG) vom 6. 6. 1994.

Atypische Beschäftigung

Noch bis in die achtziger Jahre hinein war das sogenannte Normalarbeitsverhältnis – also eine abhängige Beschäftigung in Vollzeit, unbefristet und nicht als Zeitarbeitsverhältnis – die allgemein als üblich und wünschenswert bezeichnete Erwerbsform. Seit sich davon abweichende Formen zunehmend etabliert haben, werden Forderungen laut, diese atypische Beschäftigungsformen zu begrenzen, zumindest aber in die bestehenden sozialen Sicherungssysteme zu integrieren.

Aufsichtsrat

Organ der wichtigsten Handelsgesellschaften (AG, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH) und der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften zur Überwachung der Tätigkeit ihres Vorstands sowie zur Bestellung und Abberufung von dessen Mitgliedern; aktienrechtliche Regelung gemäß §§ 95-117 Aktiengesetz. Nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 sind im Aufsichtsrat Arbeitgeber, Arbeitnehmer und leitende Angestellte vertreten. Im Aufsichtsrat von Unternehmen der Montanindustrie ist die Gruppe der leitenden Angestellten nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz von 1951 nicht eigenständig vertreten.

Ausbildungspakt

Der Ausbildungspakt ist ein freiwilliges Angebot der deutschen Wirtschaft an die Bundesregierung zur Schaffung von Ausbildungsplätzen. Er sieht vor, dass die Unternehmen bis zum Jahr 2005 rund 30.000 neue Lehrstellen schaffen. Darüber hinaus soll schwer vermittelbaren Jugendlichen ein einjähriges Berufspraktika (20-30.000 Plätze) angeboten werden. Eine Lehrstellen-Garantie für jeden Jugendlichen ist damit nach den Worten des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Georg Braun, aber nicht verbunden.

Ausgleichsabgabe

eine Abgabe, die nach dem Sozialgesetzbuch IX vom 19. 6. 2001 von solchen Arbeitgebern erhoben wird, die nicht die vorgeschriebene Zahl Schwerbehinderter beschäftigen. Sie ist für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich zu entrichten (105-260 Euro je nach Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten) und jährlich an die Integrationsämter abzuführen. Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden.

Außenhandel

wichtigster Bestandteil der Außenwirtschaft, umfasst den Warenverkehr über die Staatsgrenzen. Das Ausmaß und die Art des Außenhandels ist von der Außenhandelspolitik des Staates abhängig. Im Merkantilismus, war man der Ansicht, dass die aktive Handelsbilanz (Außenhandelsbilanz) und Zahlungsbilanz Quelle des nationalen Reichtums wären; die Außenhandelspolitik war deshalb protektionistisch, d. h. die Einfuhr wurde gehemmt, die Ausfuhr gefördert. In der Mitte des 19.

Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote drückt das Verhältnis von Arbeitslosen zur Gesamtzahl aller abhängig Beschäftigten aus. Als abhängig beschäftigt gelten in Deutschland alle Nicht-Selbstständigen, d.h. alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Beamte, geringfügig Beschäftigte sowie alle Arbeitslosen. Deren Definition freilich wird in vielen Ländern unterschiedlich gehandhabt, wodurch sich die Arbeitslosenquoten verschiedener Länder nicht ohne weiteres vergleichen lassen.

Arbeitslosigkeit

Von Arbeitslosigkeit spricht man, wenn ein Teil der arbeitsfähigen und zum gegebenen Lohnniveau arbeitswilligen Arbeitnehmer einer Volkswirtschaft keine Beschäftigung findet. Je nach Ursache unterscheidet man verschiedene Formen der Arbeitslosigkeit: * konjunkturell, verursacht durch Nachfrageschwankungen; * strukturell, verursacht z.B. durch technologischen Wandel oder regionale Unterschiede in der Wirtschaftskraft; * saisonal, z.B. Baugewerbe im Winter; * friktionell, ausgelöst durch Fluktuation bzw. Arbeitsplatzwechsel.

Arbeitsmarkt

Markt für den Produktionsfaktor Arbeit. Die Arbeitsmarktlage ist allgemein gekennzeichnet durch das Verhältnis von Arbeitsuchenden und nicht besetzten Arbeitsplätzen. Der deutsche Arbeitsmarkt wird bestimmt durch die Normen des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit, freie Arbeits- und Berufswahl, Freizügigkeit), die Arbeits- und Sozialgesetzgebung und durch die Arbeitgeberverbände (Aushandeln der Tariflöhne und -gehälter durch die Tarifpartner; dazu gehören außerdem die Körperschaften öffentlichen Rechts, die Länder und der Bund).

Arbeitsmarktpolitik

Die Arbeitsmarktpolitik ist im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) geregelt. Ihr Ziel ist es, Vollbeschäftigung zu erhalten bzw. wiederherzustellen und so die zahlreichen negativen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit zu vermeiden, z.B. Verlust von Einkommen und Selbstwertgefühl bei Arbeitnehmern oder auch hohe Kosten für die öffentlichen Haushalte durch Gewährung von Arbeitslosenunterstützung. Neben diesem quantitativen Ziel der Vollbeschäftigung hat die Arbeitsmarktpolitik folgende inhaltliche bzw.