Durchführung von Betriebsvereinbarungen durch Arbeitgeber

Durchführung von Betriebsvereinbarungen durch Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Betriebsvereinbarungen tatsächlich eingehalten werden.

Auf Antrag des Betriebsrats und der IG Metall untersagte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts daher einem Stuttgarter Automobilunternehmen, die Überschreitung des in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen täglichen Gleitzeitrahmens durch die Arbeitnehmer weiterhin zu dulden.

Abmahnung: Formale Fehler vermeiden

Eine Vielzahl von verhaltensbedingten Kündigungen scheitern vor den Arbeitsgerichten allein an der Hürde einer wirksamen Abmahnung.

Worauf es bei der Abmahnung wirklich ankommt, erläutert Rechtsanwalt Carsten Brachmann.

Von einer Abmahnung kann nur dann gesprochen werden, wenn ein Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Art und Weise seine Beanstandungen vorbringt.

Projektbezogene Befristung

Ein projektbedingt erhöhter Personalbedarf kann die Befristung eines Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG rechtfertigen.

Das setzt die zutreffende Prognose des Arbeitgebers voraus, daß für die Beschäftigung des Arbeitnehmers über das vereinbarte Vertragsende hinaus mit hinreichender Sicherheit kein Bedarf mehr besteht.

Einsatzwechseltätigkeit: Neue sensationelle Urteile

Für Arbeitnehmer mit Einsatzwechseltätigkeit beginnt rein steuerlich gesehen ein neues Zeitalter.

Denn der Bundesfinanzhof hat in nicht weniger als sechs Urteilen neu geregelt, in welcher Höhe Werbungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit absetzbar sind.

Vor allem wenn Sie am Einsatzort übernachten und mit Ihrem eigenen PKW dort hinfahren, können Sie sich freuen: Denn in diesen Fällen ist künftig wesentlich mehr absetzbar als bisher.

Neues zur Überstundenvergütung

Vereinbarungen zu Überstunden, Überstundenvergütung und -pauschalierung finden sich in zahlreichen Tarif- und Arbeitsverträgen.