Rechtliche Grundsätze der Zeitarbeit in Deutschland
Das Recht der Zeitarbeit wird geregelt durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 7.8.1972, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.6.1998 (BGBl. I Nr. 41, S. 1695).
Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielrichtungen: